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ZDF begrüßt EuGH Urteil zum Rundfunkbeitrag /
Intendant Bellut: "Rechtssicherheit auf allen Ebenen" (FOTO)

ID: 1680163


(ots) -
Das ZDF begrüßt die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs,
nach der die Erhebung des Rundfunkbeitrags in Deutschland nicht gegen
das EU-Beihilferecht verstößt. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Nach
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der
Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert.
Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen."

Die europäischen Richter haben entschieden, dass die Umstellung
des Finanzierungsmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht
gegen das EU-Beihilferecht verstößt. Die im Jahr 2007 von der
Kommission als zulässige "bestehende Beihilfe" im Sinne des
Unionsrechts eingestufte Finanzierung sei durch die Änderung auf das
Rundfunkbeitragsmodell 2013 nicht wesentlich umgestaltet worden. Der
Rundfunkbeitrag ist damit keine notifizierungspflichtige neue
Beihilfe.

Das Landgericht Tübingen hatte im Rahmen von Beschwerdeverfahren
gegen die Umstellung auf das neue Rundfunkbeitragsmodell ein
Vorabentscheidungsersuchen vor dem Europäischen Gerichtshof gestellt.
Dabei wurden dem Gericht mehrere Fragen im Zusammenhang mit dem
Rundfunkbeitrag, insbesondere auch in Bezug auf die
Beihilfekonformität, vorgelegt.

Ansprechpartner: Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108,
pressedesk(at)zdf.de

http://twitter.com/ZDFpresse



Pressekontakt:
ZDF Presse und Information
Telefon: +49-6131-70-12121

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Datum: 13.12.2018 - 10:57 Uhr
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