InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Weihnachtsgeld für Teilzeitkräfte

ID: 1671627


(LifePR) - Eine Kürzung des Weihnachtsgeldes um zum Beispiel 1.000 Euro einheitlich für Voll- und Halbtagskräfte benachteiligt die Teilzeitbeschäftigten. Ein solcher Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot in einem Tarifvertrag rief das Bundesarbeitsgericht auf den Plan. Die Richter entschieden, dass einem Teilzeitbeschäftigten ein Weihnachtsgeld zustehe, das dem Verhältnis der vertraglichen Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten entspricht (BAG, Az.: 10 AZR 629/99).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Hoppla, falsches Kabel
Auryns Bohrergebnisse bestätigen Goldsystem
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 19.11.2018 - 09:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1671627
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 37 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Weihnachtsgeld für Teilzeitkräfte
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Betriebskosten sind gesetzlich definiertStimmt. Betriebskosten werden in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert. Dabei wird zwischen"warmen"und"kalten"Nebenkosten unterschieden. Während unter den ersten Punkt Heizung, Wa ...

Do's und Don'ts beim Weihnachtsschmuck ...

Längst funkelt und glitzert es schon wieder an allen Ecken: Die Fußgängerzonen sind beleuchtet, Schaufenster weihnachtlich dekoriert und auch privat lässt man sich nicht lumpen: Immerhin gibt jeder vierte Deutscheüber einhundert Eurodafür aus, ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Auch Jungpflanze ist Cannabis +++Auch vermeintlich harmlose"Stecklinge"- also Pflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstand - gelten als Cannabis. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der gewerbl ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.288
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 64


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.