Was bedeutet die erste Musterfeststellungsklage für betroffene Autobesitzer? / Eintragungen ins Klageregister ab Mitte November möglich
(ots) - Am heutigen Tag hat der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC die erste
Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Rahmen der Klage gegen die
Volkswagen AG soll festgestellt werden, dass VW den Verbrauchern
grundsätzlich Schadenersatz schuldet, der durch die Manipulation der
Motorsoftware entstanden ist.
Der Klage anschließen können sich Käufer von Fahrzeugen der Marken
VW, Audi, Seat und Skoda mit Dieselmotoren des Typs EA 189 (Hubraum:
1,2, 1,6, 2,0 Liter). In diesen Fahrzeugen wurde eine illegale
Abschalteinrichtung verwendet, was zum Rückruf durch das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) oder einer vergleichbaren europäischen
Genehmigungsbehörde geführt hat.
Aktuell besteht für potenzielle Unterzeichner noch kein
Handlungsbedarf, das Klageregister wird voraussichtlich Mitte
November 2018 eröffnet. Eintragungen sind erst ab diesem Zeitpunkt
möglich - kostenlos und ohne Anwaltszwang. Durch eine Anmeldung im
Klageregister können Betroffene verhindern, dass ihre Ansprüche
verjähren. Die Musterklage kann nur dann geführt werden, wenn sich
innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Verbraucher
anmelden.
Wichtig: In der Musterfeststellungsklage geht es nicht um
Ansprüche Einzelner, sondern um deren grundlegende Voraussetzungen,
also ob z.B. VW unrechtmäßig gehandelt hat. Das heißt: Im Verfahren
wird nicht die Auszahlung des Schadenersatzes an die einzelnen
Betroffenen geklärt. Dies kann entweder durch einen Vergleich
zwischen den Parteien geregelt werden oder - nach erfolgreichem
Abschluss des Verfahrens - durch individuelle Klagen der Betroffenen
selbst.
Weitere Informationen und FAQs zur Musterfeststellungsklage sowie
zur Dieselproblematik allgemein gibt es unter:
www.adac.de/musterfeststellungsklage oder unter
www.musterfeststellungsklagen.de
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Datum: 01.11.2018 - 09:39 Uhr
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