Juristen fordern Ermittlungsverfahren in allen deutschen Diözesen / Hintergrundinformationen zu den bundesweiten Strafanzeigen gegen Missbrauchstäter der katholischen Kirche
(ots) - Sechs renommierte Juraprofessoren haben
am Freitag in Verbindung mit dem Institut für Weltanschauungsrecht
(ifw) Strafanzeigen bei jenen Staatsanwaltschaften eingereicht, die
für die 27 Diözesen in Deutschland zuständig sind. In ihrer
elfseitigen Begründung legen die Rechtsexperten dar, dass im Fall des
katholischen Missbrauchsskandals ein zwingender Anlass zur Einleitung
von "Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter" besteht, "etwa
für eine Durchsuchung von Archiven und die Beschlagnahme der
vollständigen, nicht anonymisierten Akten." Der Mustertext der 27
Strafanzeigen wurde am Sonntagabend auf der Website des Instituts für
Weltanschauungsrecht (ifw) veröffentlicht. Vorab hatte das
Nachrichtenmagazin "Der SPIEGEL" über die Strafanzeigen berichtet.
In ihrem Schreiben zeigen sich die Strafrechtsprofessoren Holm
Putzke, Rolf Dietrich Herzberg, Eric Hilgendorf, Reinhard Merkel,
Ulfrid Neumann und Dieter Rössner überrascht darüber, "wie
zurückhaltend Staat und Öffentlichkeit (bislang) mit dem
alarmierenden Anfangsverdacht schwerer Verbrechen umgehen." Nach
einer Erörterung der vorliegenden Befunde zum sexuellen Missbrauch
durch Kleriker, der Verjährungsfristen und der Vorgaben der
Strafprozessordnung (StPO) kommen die Juristen in Zusammenarbeit mit
dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) zu einem klaren Ergebnis:
"Die Voraussetzungen für die Aufnahme der Ermittlungen, namentlich
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung von
Straftaten, § 152 Abs. 2 StPO, liegen vor; das Gleiche gilt für die
Möglichkeit von Durchsuchungsanordnungen (§§ 103, 105 StPO)." Es sei
daher zwingend, "dass entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden.
Die Staatsanwaltschaften müssen die Herausgabe der entsprechenden
Unterlagen bei den Diözesen anfordern."
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Datum: 29.10.2018 - 11:11 Uhr
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