Beschwerde zurückgewiesen: Axel-Springer-Konzern muss Kachelmann erneut Schmerzensgeld zahlen
(ots) - Der Medienkonzern Axel Springer muss dem
Wettermoderator Jörg Kachelmann erneut ein hohes Schmerzensgeld
zahlen. Nach Informationen des NDR Medienmagazins "Zapp" wies der
Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde des Unternehmens zurück. Die
Axel Springer SE hatte beanstandet, dass eine Revision gegen ein
Urteil des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 2016 nicht zugelassen
war. Das Urteil wird nun rechtskräftig und eine Entschädigung in Höhe
von rund 235.000 Euro fällig, inklusive Schadensersatz und Zinsen
seit August 2010. Der Beschluss des BGH, der bereits am 23. Juli
erging, liegt "Zapp" vor.
Es handelt sich dabei um den Teil des Urteils, der die
Berichterstattung bei "Bild.de" über den Fall Kachelmann betrifft.
Die Kölner Richter hatten Mitte Juli 2016 entschieden, dass "Bild"
sowohl in der gedruckten Ausgabe als auch online mehrmals die Grenzen
des Erlaubten überschritten und Jörg Kachelmanns
Persönlichkeitsrechte schwer verletzt habe. Sie sprachen ihm ein
hohes Schmerzensgeld zu und schlossen eine Revision aus. Springer
legte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Diese
wurde bereits im April dieses Jahres für die Berichterstattung u. a.
in der Print-Ausgabe von "Bild" abgelehnt. Damals musste das
Medienhaus an Kachelmann rund 295.000 Euro inklusive Zinsen zahlen.
Nun erging auch der Beschluss hinsichtlich der Berichterstattung bei
"Bild.de". Insgesamt beläuft sich die Schmerzensgeldsumme für den
Wettermoderator also auf rund 530.000 Euro. Allein hinsichtlich der
Rechtsverletzung durch ein Foto vor der Strafverteidigerkanzlei hat
der BGH die Revision zugelassen.
"Es ging uns nicht um einen Schmerzensgeldrekord, sondern um
Genugtuung für unzählige Lügen, Vorverurteilungen und Verletzungen
der Intim- und Privatsphäre unseres Mandanten", sagte Kachelmanns
Anwalt Ralf Höcker gegenüber "Zapp". Jörg Kachelmann hatte 2010 wegen
des Verdachts der Vergewaltigung in Mannheim vor Gericht gestanden,
wurde aber 2011 freigesprochen. Die Springer-Medien "Bild", "Bild am
Sonntag" und "Bild.de" hatten ausführlich über den Prozess berichtet.
Der Wettermoderator warf ihnen vor, eine Kampagne gegen ihn gefahren
zu haben und sah sich in seiner Intimsphäre verletzt.
Acht Jahre später ist nun auch die letzte Schmerzensgeldzahlung
rechtskräftig. Den Beschluss des BGH kommentierte Kachelmann
gegenüber "Zapp" mit großer Zufriedenheit: "Damit werden meine
juristische Ziele vollständig erreicht. Die Falschbeschuldigerin
wurde für ihre Taten rechtskräftig verurteilt durch das OLG Frankfurt
am Main. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wurde durch den
Verwaltungsgerichtshof Mannheim gezwungen, keine Lügen mehr zu
verbreiten. Und nun das Urteil gegen Springer. Der Schmuddelverlag
zahlt das zwar alles aus der Portokasse, dennoch ist das Urteil
wichtig, weil deutlich wird, dass sich ''Bild'' entgegen deren
Eigenwahrnehmung nicht außerhalb der Zuständigkeit der deutschen
Justiz befindet."
Die Axel Springer SE, zu der "Bild" und "Bild.de" gehören, teilte
auf Anfrage mit, dass man die Entscheidung des BGH mit Bedauern zur
Kenntnis genommen habe. "Soweit unsere Nichtzulassungsbeschwerde
zurückgewiesen wurde, halten wir die Entscheidung für falsch und der
Bedeutung der grundrechtlich geschützten Berichterstattungsfreiheit
nicht angemessen. Deshalb prüfen wir die Möglichkeit einer
Verfassungsbeschwerde." Eine aufschiebende Wirkung für die
Schmerzensgeldzahlung hätte eine solche Verfassungsbeschwerde
allerdings nicht.
"Zapp": Mittwoch, 26. September, 23.20 Uhr, NDR Fernsehen
Mehr Informationen zur Sendung unter www.NDR.de/zapp
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Datum: 26.09.2018 - 17:16 Uhr
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