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Untersagungbemühungen gescheitert: KÖRPERWELTEN bleiben dauerhaft in Berlin

ID: 1647990

Endlich Rechtssicherheit nach vier Jahren Rechtsstreit: 
KÖRPERWELTEN-Ausstellung im Menschen Museum darf weiterhin gezeigt werden

Über vier Jahre zog sich der Rechtsstreit zwischen dem Bezirk Mitte von Berlin und den KÖRPERWELTEN Berlin im Menschen Museum in mehreren juristische Verfahren hin. Nun ist nach einem gerichtlichen Vergleich endgültig klar: Das Museum des Plastinators Dr. Gunther von Hagens darf bleiben.


(IINews) - Untersagungbemühungen gescheitert: KÖRPERWELTEN bleiben dauerhaft in Berlin

Endlich Rechtssicherheit nach vier Jahren Rechtsstreit: 
KÖRPERWELTEN-Ausstellung im Menschen Museum darf weiterhin gezeigt werden

Über vier Jahre zog sich der Rechtsstreit zwischen dem Bezirk Mitte von Berlin und den KÖRPERWELTEN Berlin im Menschen Museum in mehreren juristische Verfahren hin. Nun ist nach einem gerichtlichen Vergleich endgültig klar: Das Museum des Plastinators Dr. Gunther von Hagens darf bleiben.
Am vergangenen Freitag (07.09.2018) hat das Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg über das Ausstellungsverbot des Bezirksamtes Mitte verhandelt. Streitgegenständlich war nach wie vor der eindeutige Herkunftsnachweis der gezeigten Plastinate und die Zuordnenbarkeit zu entsprechenden Einwilligungsverfügungen der Körperspender.
Ausführlich schilderten Frau Dr. Angelina Whalley, Kuratorin und Betreiberin des Museums, und Herr Rurik von Hagens, Geschäftsführer des PLASTINARIUMS in Guben, das in Heidelberg und Guben praktizierte Verfahren der Plastination und belegten anhand detaillierter Unterlagen die Herkunft der ausgestellten Plastinate sowie den sorgsamen Umgang mit den Körperspenden. Im Ergebnis hatten die Richter keine Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit des zugrunde liegenden Körperspendeprogramms, das seit nunmehr über 25 Jahren vom Institut für Plastination in Heidelberg geführt wird.
Auf Anraten des Gerichts nahm das Bezirksamt Mitte daher seine Untersagung der Ausstellung im Menschen Museum zurück. Alle derzeit im Menschen Museum ausgestellten Teil- und Ganzkörperplastinate können somit weiterhin dauerhaft gezeigt werden. Das Menschen Museum zeigt sich weiter kooperativ und wird das Bezirksamt auch künftig über neue Präparate im Museum informieren und Zugang zu den betreffenden Körperspenderunterlagen sowie zu den Ausstellungsräumlichkeiten und den Plastinationseinrichtungen in Heidelberg und Guben gewähren. Auch dies vereinbarten die Parteien im Rahmen des geschlossenen Vergleichs.




„Die Untersagungsbemühungen seitens des Bezirksamts Mitte sind damit endgültig gescheitert“ sagt Dr. Angelina Whalley. „Das ist eine gute Nachricht für alle Berliner und Berlin-Besucher, denn sie können auch weiterhin frei entscheiden, ob sie die KÖRPERWELTEN besuchen wollen oder nicht. Die Bevormundung durch den Bezirk, der das Museum verbieten wollte, hat endlich ein Ende.“. „Das Museum hat seit Eröffnung bereits über 500.000 Besucher in seinen Bann gezogen, denen laut unseren Umfragen der Besuch zu 95 % sehr gut oder gut gefallen hat. Sie können nun ebenso wie alle, die die KÖRPERWELTEN Berlin noch nicht gesehen haben, beruhigt ihren nächsten Besuch planen: Wir bleiben ihnen erhalten,“ erläutert der ebenfalls erleichterte Rurik von Hagens. Er und Dr. Whalley planen für die Zukunft nun die Anfertigung weiterer spektakulärer menschlicher und tierischer Exponate, die dann auch in den KÖRPERWELTEN Berlin im Menschen Museum gezeigt werden sollen.
Die Chronik des bisherigen Verfahrens

- Noch vor der Eröffnung des Menschen Museums äußerte der Bezirk Mitte 2014 Bedenken gegen die Ausstellung. Er geht (anders als das Menschen Museum) davon aus, dass für die Ausstellung eine Genehmigung erforderlich ist und lehnte einen hilfsweise gestellten Antrag auf Genehmigung ab.
- Zeitgleich erhob die Arts & Sciences Berlin GmbH als Betreiberin des Museums beim Verwal-tungsgericht Berlin eine so genannte Feststellungsklage. Das Gericht sollte feststellen, ob eine Genehmigung für die Ausstellung notwendig ist. Das Verwaltungsgericht Berlin folgte in seinem Urteil vom Dezember 2014 der Ansicht des Museums.
- Gegen dieses Urteil legte der Bezirk Berufung ein. Ohne das Verfahren abzuwarten, untersagte das Bezirksamt noch im Dezember 2014 die Eröffnung der Ausstellung und drohte den Organisatoren zudem ein Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Öffnungstag an, sollte das Museum eröffnen. Das Amt berief sich dabei auf eine angeblich bestehende „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Eine Besichtigung fand nicht statt.
- Gegen das Verbot des Bezirks legten die Museums-Betreiber Widerspruch ein und riefen wieder die Gerichte an, was in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht und am 17. März 2015 auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zum Erfolg führte. Zusammenfassend heißt es in der Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts vom 17. März: „Eine sofortige Schließung der Ausstellung sei zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des allgemeinen Sittlichkeitsempfindens oder zur Achtung der Menschenwürde nicht nötig; es bleibe die freie Entscheidung jedes Einzelnen, das Museum zu besuchen.“ Daher konnte das am 18. Februar 2015 planmäßig eröffnete Museum weiter offen bleiben.
- Im vom Bezirk eingelegten Berufungsverfahren der Feststellungsklage entschied das Oberver-waltungsgericht Berlin-Brandenburg im Dezember 2015, dass die Arts & Sciences Berlin GmbH als damalige Betreibergesellschaft (im Gegensatz zu einem Anatomischen Institut) für die Ausstellung eine Genehmigung benötigt. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Genehmigung wird ebenfalls abgelehnt, weil die Plastinate nach Abschluss des Plastinationsverfahrens nicht mehr den betreffenden Körperspendeunterlagen zugordnet werden konnten. Diese in sämtlichen anatomischen Sammlungen seit ehedem übliche Praxis wurde bis dato noch nie von einem Gericht bemängelt.
- Die Museums-Betreiber begehrten gegen das Urteil des OVG Revision vor dem Bundesverwal-tungsgericht. Da nach Meinung des BVG keine Bundesgesetze betroffen waren, wurde die Annahme der Revision am 6. Juli 2016 abgelehnt, es gab in der Sache keine Entscheidung.
- Zwischenzeitlich wurden sämtliche Teilkörperplastinate neu angefertigt und darüber hinaus einen Großteil der Ganzkörperplastinate gegen andere Exponate ausgetauscht, die den vorliegenden Einwilligungserklärungen der Körperspender zugeordnet werden können. Die Trägerschaft des Menschen Museums wurde außerdem auf das „Institut für Plastination e.K.“ übertragen, welches als anatomisches Institut für die Ausstellung keine Genehmigung benötigt. Das Institut für Plastination wurde 1993 von Dr. Gunther von Hagens, dem Erfinder der Plastination, als privates Unternehmen gegründet und 1998 von seiner Ehefrau, Dr. Angelina Whalley, übernommen. Somit werden alle gerichtlichen Vorgaben erfüllt.
- Im September 2016 erfolgte erstmals eine Besichtigung des Menschen Museums durch Vertreter des Bezirks und durch einen bezirksseitig beauftragten Rechtsanwalt.

- Trotz der erfolgten Änderungen und Erfüllung der Auflagen des Gerichts erlässt der Bezirk am 2. Dezember 2016 erneut einen Untersagungsbescheid aus und droht für jeden Tag der Öffnung ein Zwangsgeld in Höhe von 6.000 Euro gegen die Betreiber an.

- Das Menschen Museum wehrt sich gegen den Untersagungsbescheid und die Eilbedürftigkeit mit juristischen Mitteln. Eine vom Museum vorgeschlagene Mediation wurde vom Bezirk bzw. dessen Vertretern abgelehnt.

- Das Verwaltungsgericht Berlin entschied in seinem am 13.9.2017 verkündeten Urteil, dass das Menschen Museum geöffnet bleiben darf und das vom Menschen Museum praktizierte Verfahren des Nachweises für die Körperspende ausreichend ist. Das Gericht stellt klar, dass das Institut für Plastination e. K. als anatomisches Institut plastinierte Körper ohne Genehmigung in seiner (populär-)wissenschaftlichen Ausstellung zeigen darf. Gegen diese Entscheidung legt der Bezirk Berufung ein.

- Am 07. September 2018 verhandelt das Oberverwaltungsgericht Berlin über die Berufung. In der Verhandlung haben die Richter im Ergebnis keine Zweifel am ordnungsgemäßen Körperspendeprogramms des Heidelberger Instituts für Plastination. Auf Anregung des Gerichts schließen die Parteien einen Vergleich, in dem sich der Bezirk dazu verpflichtet, die erlassenen Untersagungsverfügungen und Zwangsgeldandrohungen zurückzunehmen. Das Menschen Museum zeigt sich weiter kooperativ und wird das Bezirksamt auch künftig über neue Präparate informieren und Zugang zu den Ausstellungsräumlichkeiten sowie Laboren gewähren. Der Rechtsstreit ist mit diesem Vergleich beendet.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

KÖRPERWELTEN im Menschen Museum
- seit 2015 Dauerhafte Austellung in Berlin untern Fernsehturm
- Ausstellungsfläche 1.200 qm
- 200 Teilkörper- und 20 Ganzkörperplastinate von Mensch und Tier
- kostenloser Audio-Guide (dt./engl.) und begleitender Katalog zum Museum
- Jedes der Exponate ist mit einem wissenschaftlichen Text beschriftet
- Alle gezeigten Plastinate stammen von Menschen oder Tieren, die ihren Körper für die Zeit nach ihremTod zu Ausbildungszwecken von Ärzten und zur Bildung der Menschheit zur Verfügung gestellt und die einer Ausstellung ihres Körpers zugestimmt haben. Derzeit haben sich bereits mehr als 16.000 Menschen für eine Körperspende registrieren lassen, für die es keine Gegenleistung gibt – außer freien Eintritt in das Museum und in die Körperwelten- Ausstellungen.


Mo. – So. von 10 bis 19 Uhr Letzter Einlass 1 Stunde vor Schließung
Einzeltickets:
Erwachsene 14 EUR, Studenten & ermäßigte Personen 12 EUR Kinder & Jugendliche 9 EUR, Familienticket 40 EUR
Gruppentickets ab 10 Personen:
Erwachsene 12 EUR, Studenten & ermäßigte Personen 10 EUR, Kinder, Jugendliche & Schüler 7 EUR (bis 18 Jahre)
KÖRPERWELTEN im Menschen Museum Fernsehturm am Alexanderplatz, Sockelgebäude Panoramastraße 1a, 10178 Berlin





Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Darya Kerber

Marketing & Kommunikation/ Marketing & Communication

KÖRPERWELTEN im Menschen Museum
Panoramastraße 1A
10178 Berlin - Germany

T. +49 30-8471255-21
F. +49 30-8471255-29
H. +49 171-86251-71

M. d.kerber(at)memu.berlin
https://koerperwelten.de/ausstellung/berlin/



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Datum: 10.09.2018 - 18:13 Uhr
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