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Wertsachen im Bankschließfach: Wer haftet bei einem Schaden?

ID: 1643607


(ots) - Münzen, Schmuck oder wichtige Dokumente: Aus
Angst vor Einbrechern deponieren viele Verbraucher ihre Wertsachen in
Bankschließfächern. Doch wer zahlt den Schaden, wenn die Bank
ausgeraubt wird oder Hochwasser die Fächer flutet? Das Infocenter der
R+V Versicherung gibt Tipps.

Angst vor Einbrüchen hoch

Durchschnittlich schlagen Einbrecher bundesweit rund 270 mal pro
Tag zu - so die Polizeiliche Kriminalstatistik 2017. Da ist es kein
Wunder, dass laut einer R+V-Studie jeder dritte Deutsche große Angst
vor Diebstahl oder Einbruch hat. "Einen eigenen Tresor haben aber die
Wenigsten zu Hause. Deshalb ist es sinnvoll, wertvolle Gegenstände
und wichtige Unterlagen in einem Bankschließfach zu lagern", sagt
Michael Urban, Experte für Sachschäden bei der R+V Versicherung.

Urban empfiehlt Verbrauchern jedoch, vorab zu klären, wer für
mögliche Schäden oder Verluste aufkommt. "Die Banken handhaben das
unterschiedlich", so der R+V-Experte. Einige Kreditinstitute bieten
den Versicherungsschutz über die bankeigene Sachversicherung an.
Dieser ist jedoch oft auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt.
Manche Banken vermitteln eine spezielle Versicherung für den Inhalt
von Bankschließfächern. Diese gilt dann in der Regel auch für Bargeld
bis zur vereinbarten Höhe.

Hausratversicherung checken

Wer eine Hausratversicherung hat, kann zudem prüfen, ob
Bankschließfächer mitversichert sind. "Das ist inzwischen oft der
Fall, allerdings meist ebenfalls mit Begrenzung der Schadensumme",
sagt Michael Urban. Sein Tipp: Bankkunden sollten erfassen, was sie
im Schließfach deponiert haben - etwa mit einer detaillierten Liste
und Fotos. Auf dieser Basis können die Versicherungen prüfen, wie
hoch der Schutz sein muss. Und auch im Schadenfall ist ein Nachweis
der Wertgegenstände wichtig.





Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Für die Versicherungen sind die Wiederbeschaffungswerte der
eingelagerten Gegenstände entscheidend. Liebhaberwerte oder
ideelle Werte von Erinnerungsstücken werden nicht ersetzt.
- Eine Kundenschließfachversicherung bietet sich vor allem dann
an, wenn sehr hohe Werte im Schließfach lagern.
- Für den Nachweis im Schadenfall können Versicherte auch
Rechnungen, Expertisen und Zertifikate nutzen. Diese sollten sie
aber auf keinen Fall im Schließfach aufbewahren, sondern
getrennt von den Wertgegenständen.



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 28.08.2018 - 12:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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