Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag: Beitragsservice stellt Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen zur Verfügung
(ots) - Personen, die bereits für ihre Hauptwohnung den
Rundfunkbeitrag zahlen, können für ihre Nebenwohnungen eine Befreiung
von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Der Antrag auf Befreiung muss schriftlich beim Beitragsservice
eingereicht werden - hierfür steht nun ein Formular unter
rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018
möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellt jetzt
ein Antragsformular zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für
Nebenwohnungen auf seiner Website rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.
Mithilfe des Formulars können Inhaber von Nebenwohnungen, die bereits
für ihre Hauptwohnung den Rundfunkbeitrag zahlen, eine
Beitragsbefreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen. Menschen ohne
Internetzugang können sich das Formular vom Beitragsservice zusenden
lassen. Zuvor hat der Beitragsservice unter anderem die prozessualen
und technischen Voraussetzungen zur Befreiung für Nebenwohnungen
geschaffen.
Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
18. Juli 2018. Das Gericht hatte die Verfassungsmäßigkeit des
Rundfunkbeitrags zwar grundsätzlich bestätigt, jedoch beanstandet,
dass Inhaber von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag doppelt zahlen
müssen. Die Richter legten fest, dass Betroffene ab dem Tag der
Urteilsverkündung eine Befreiung für ihre Nebenwohnungen beantragen
können.
Das nun vorliegende Antragsformular kann elektronisch ausgefüllt
und ausgedruckt werden und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen
per Post oder Telefax an den Beitragsservice geschickt werden -
künftig wird auch eine reine Online-Beantragung möglich sein. Als
Nachweis ist dem Antrag eine Meldebescheinigung beizufügen, aus der
die melderechtliche Anmeldung der Hauptwohnung und der Nebenwohnungen
sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgehen.
Für die Befreiung ist es erforderlich, dass sowohl die
Hauptwohnung als auch die Nebenwohnungen auf den Antragsteller
angemeldet sind. Die Befreiung gilt nur für den Antragsteller selbst.
Volljährige Mitbewohner in einer Nebenwohnung sind verpflichtet, sich
beim Beitragsservice zu melden, damit ihre Beitragspflicht geprüft
werden kann.
Befreiungsanträge werden der Reihe nach abgearbeitet, zu viel
gezahlte Beiträge erstattet
Alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen formlosen Antrag
auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnungen
gestellt haben, wird der Beitragsservice in den kommenden Wochen
anschreiben, falls noch Angaben oder Nachweise fehlen. Alle Anträge
werden der Reihe nach abgearbeitet.
Die Befreiung ist grundsätzlich rückwirkend zum 18. Juli 2018
möglich, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Durch eine
spätere Antragstellung entsteht deshalb niemandem ein Nachteil.
Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden mit den Beiträgen für die
Hauptwohnung verrechnet oder zurückerstattet.
Das Antragsformular und weitere Informationen zum Thema
Beitragsbefreiung für Nebenwohnungen finden sich auf
rundfunkbeitrag.de (direkt per Klick auf den Button auf der
Startseite oder per Eingabe des Webcodes BF08 in die Suchmaske).
Über den Beitragsservice
Der Beitragsservice mit Sitz in Köln ist eine nicht rechtsfähige
Verwaltungsgemeinschaft von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er ging
2013 aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten (GEZ) hervor, die 1973 gegründet wurde und bis Ende
2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig war. Die
Hauptaufgaben des Beitragsservice sind der Einzug des
Rundfunkbeitrags und die Verwaltung der rund 45 Mio. privaten und
nicht privaten Beitragskonten. Mehr Informationen unter
rundfunkbeitrag.de.
Pressekontakt:
Christian Greuel
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Kommunikation
E-Mail: presse(at)rundfunkbeitrag.de
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Datum: 16.08.2018 - 10:00 Uhr
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