Stern: Kritiker darf Berliner Senatssprecherin "fast komplett geschwindelten Lebenslauf" vorwerfen
(ots) - Die Berliner Senatssprecherin Claudia Sünder gerät
in der Affäre um Ungereimtheiten in ihrem Lebenslauf unter Druck. Wie
das Hamburger Magazin stern in seiner am Donnerstag erscheinenden
Ausgabe berichtet, scheiterte die Sozialdemokratin in einer ganzen
Reihe von Punkten vor dem Landgericht Berlin mit dem Versuch, einem
Kritiker Aussagen zu verbieten. Sie war dort gegen den Berliner
Schriftsteller Hanjo Lehmann vorgegangen. Dieser hatte ein Pamphlet
zu ihrem Lebenslauf verfasst und verbreitet, in dem er Sünder als
"Flunker-Queen" und "tölpelhafte FDJ-Pflanze aus Boltenhagen"
verspottet hatte.
In einem Beschluss vom 26. Juli, der dem stern vorliegt, urteilte
das Landgericht Berlin jetzt, es gebe "hinreichende Anhaltspunkte für
die subjektive Wertung" von Lehmann, dass Sünder "die Öffentlichkeit
hinsichtlich ihrer realen Qualifikationen umfassend getäuscht hat".
Das gelte auch, so das Gericht, für Lehmanns Meinung, dass es sich
bei Sünders biografischen Angaben "um einen fast komplett
geschwindelten Lebenslauf" handelt.
Das Gericht untersagte Lehmann zwar eine ganze Reihe von Aussagen,
legte Sünder aber immerhin 38 Prozent der Kosten auf. Die Richter
übten indirekt auch Kritik an offiziell vom Berliner Senat
veröffentlichten Angaben über den Lebensweg der Sprecherin des
Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD). Dass als erste
Station der heutigen Sozialdemokratin ab 1988 eine Tätigkeit als
"Redakteurin Pressedienst Berlin" aufgeführt werde, sei insofern
"irreführend", als sich ihre Tätigkeit "auf gänzlich unbedeutende
DDR-Regionalzeitungen" beschränkte habe.
Laut Sünders eigenen jüngsten Angaben war sie damals in Ost-Berlin
zunächst als Volontärin bei einem Pressedienst für Regionalableger
der "National-Zeitung" tätig, das Organ der DDR-Blockpartei NDPD. Das
Gericht störte sich überdies daran, dass Sünder verbreiten ließ, sie
habe ab 1996 die "Leitung" einer Immobilienfirma in ihrem Heimatort
Boltenhagen in Mecklenburg innegehabt. Tatsächlich war sie bei der
Gesellschaft aber nicht Mitglied der Geschäftsführung, sondern führte
nur ein Filialbüro. Das sei "nicht vergleichbar mit der Führung eines
Unternehmens", fanden die Richter.
Sünder weist den Vorwurf der Unaufrichtigkeit zurück. Sie will
nach Angaben des Senats gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim
Kammergericht einlegen. Wegen des Vorwurfs der Beleidigung ermittelt
gegen Lehmann auch die Berliner Staatsanwaltschaft. Mitte Juli hatten
Polizisten deswegen die Wohnung des Autors durchsucht und Handys und
Rechner beschlagnahmt. Die 48-Jährige Claudia Sünder amtiert seit
Anfang 2017 als Sprecherin der Berliner Landesregierung.
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Datum: 15.08.2018 - 08:45 Uhr
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