InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Flip-Flops und die StVO

ID: 1637950


(LifePR) - Die anhaltende Hitzewelle bewegt auch viele Autofahrer dazu, sich möglichst sparsam zu bekleiden. Die gute Nachricht: Gleichgültig, ob mit Flip-Flops oder barfuß ? Autofahren geht mit jedem oder sogar ganz ohne Schuhwerk. Verbote in diese Richtung gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, daher droht bei einer Verkehrskontrolle auch kein Bußgeld. Doch damit ist die Schuhfrage noch nicht abschließend beantwortet, ergänzen ARAG Experten. Geschieht ein Verkehrsunfall oder wird ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann durchaus ein Bußgeld fällig werden. So urteilte das Oberlandesgericht in Bamberg beispielsweise, dass ein Autofahrer, der nur mit Socken fährt, gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt. Folgen hat dies für ihn laut Gericht aber nur, wenn es zum Unfall kommt. Die Richter führten weiterhin an, dass ein lichtes, loses Schuhwerk das Treten der Pedale erschweren und damit ein rechtzeitiges Bremsen verhindern kann. Außerdem können sie vom Fuß fallen und so die Pedale blockieren. Außerdem argumentieren Versicherungen unter Umständen mit grober Fahrlässigkeit des Fahrers, wenn er kein festes Schuhwerk getragen hat. Die Vollkaskoversicherung kann dann die Regulierung des Schadens teilweise oder gänzlich verweigern (OLG Bamberg, Az.: 2 Ss OWI 577/06).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  SKODA Velorace Dresden: Tschechische Marke ist zum sechsten Mal Hauptsponsor und Namensgeber (FOTO)
Ambitioniertes Upgrade für den Schweden
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 08.08.2018 - 09:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1637950
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 72 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Flip-Flops und die StVO
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Artgerechte Tierhaltung: Was das Gesetz vorsieht ...

Haustiere nehmen in unserem Alltag ganz unterschiedliche Rollen ein: Sie sind treue Begleiter, Familienmitglieder oder einfach Teil des Lebens. Doch so vielfältig wie die Motive für ein Tier sind, so unterschiedlich ist auch der Umgang mit ihm. Und ...

Artgerechte Tierhaltung: Was das Gesetz vorsieht ...

Gerade zum Anfang des Jahres häufen sich Meldungen über ausgesetzte Hunde, und die Tierheime platzen aus allen Nähten. Warum ist es immer noch so leicht, Tiere zu kaufen und zu verschenken?Tobias Klingelhöfer: Der Mensch ist natürlich frei in se ...

Valentinstag global: Von Kussrekorden und Scheidungsverbot ...

Rosen, Pralinen, ein gemeinsames Abendessen sowie romantische Gesten gehören für viele fest zum Valentinstag dazu. Gleichzeitig zeigt sich ein differenziertes Bild: In einer Umfrage aus dem Jahr 2025 gaben mehr als40 Prozentder Befragten in Deutsch ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 53


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.