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Verlegerverbände begrüßen Entscheidung der EU-Kommission gegen Google / BDZV und VDZ: Marktbeherrschende Digitalplattformen gefährden Wettbewerb und Vielfalt in Europa

ID: 1632082


(ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben die
heutige Entscheidung der EU-Wettbewerbskommission gegen das
Markverhalten von Google im Zusammenhang mit dem Betriebssystem
Android begrüßt. "Mit dieser Entscheidung setzt die EU-Kommission
ihren Kurs fort, europaweit marktbeherrschenden Digitalplattformen
Grenzen aufzuzeigen", erklärten Sprecherinnen der Verbände in Berlin.
Der diskriminierungsfreie Zugang zu solchen Plattformen sei für einen
fairen Wettbewerb und für Vielfalt in Europa unverzichtbar. Gerade
bei der zunehmenden Nutzung mobiler Geräte dürfe Google in seinem
Betriebssystem nicht eigene Dienste bevorzugen. "Auch diese
Entscheidung von EU-Kommissarin Vestager zeigt, dass
marktbeherrschende Digitalplattformen den Wettbewerb und die Vielfalt
in Europa zunehmend gefährden", so die Sprecherinnen. Dieses Thema
sei zentral für die Zukunft der Digital- und Medienwirtschaft und
verdiene auch außerhalb der EU-Wettbewerbskommission eine sehr viel
größere Beachtung in der deutschen und europäischen Politik als
bisher.

BDZV und VDZ hatten sich bereits im Jahr 2016 aktiv als sogenannte
interessierte Dritte in das Android-Verfahren eingebracht und die
Argumente der Beschwerdeführer aus Sicht der Inhalteanbieter
untermauert. Googles Android-Praktiken gefährden die freie
Verbreitung verlegerischer Inhalte und den freien Zugang zu neuen
Diensten. In dem Umfang, in dem Google gegenüber Herstellern mobiler
Geräte auf eine Vorinstallation seiner Dienste besteht, werden die
Distributionswege für die Presse blockiert, die ihre digitalen
Inhalte zunehmend auch über Apps vermarkten und Verbrauchern
zugänglich macht.

Die Verlegerverbände sehen das neue Verfahren auch als Bestätigung
der bereits am 27. Juni 2017 ergangenen Entscheidung der




EU-Kommission zur Google-Suche. Die Kommission sah es seinerzeit nach
einer Beschwerde von BDZV, VDZ und anderen als erwiesen an, dass
Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste
in den Suchergebnissen begünstigte. Google hat diese Entscheidung vor
dem EuG angefochten. Das Verfahren hierzu läuft noch.



Pressekontakt:
BDZV
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow(at)bdzv.de

Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay(at)bdzv.de

VDZ
Antje Jungmann
Senior Manager Kommunikation
Telefon 030/726298-110
E-Mail a.jungmann(at)vdz.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 18.07.2018 - 13:36 Uhr
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