ARD-Vorsitzender Wilhelm begrüßt Karlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag
(ots) - Bundesverfassungsgericht bestätigt
Verfassungsmäßigkeit, fordert Gesetzgeber lediglich bei
Zweitwohnungen zu Anpassung auf - Wilhelm: Gericht unterstreicht
Bedeutung und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks,
Ulrich Wilhelm, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts
begrüßt, nach dem der Rundfunkbeitrag im privaten und nichtprivaten
Bereich verfassungsgemäß ist:
"Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers,
die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
zeitgemäß fortzuentwickeln."
Der ARD-Vorsitzende wies zudem darauf hin, dass dieses Urteil
neben der Finanzierungsfrage auch wichtige Feststellungen zur
Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthält. Das Gericht
habe in seiner Urteilsbegründung den verfassungsmäßigen Auftrag
vollumfänglich bestätigt:
"Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass die
Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter
wächst. Seine Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte
Informationen ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe
bietendes Gegengewicht zu bilden, wird umso wichtiger, je mehr die
Digitalisierung der Medien voranschreitet. Der öffentlich-rechtliche
Rundfunk trägt zu inhaltlicher Vielfalt bei, wie sie allein über den
freien Markt nicht gewährleistet werden kann."
Wilhelm weiter: "Dies ist ein wichtiger Tag für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Bedeutung im digitalen
Zeitalter nicht ab-, sondern zunimmt."
Der ARD-Vorsitzende betonte, dass der Korrekturbedarf des Gerichts
nicht die Grundanlage des Rundfunkbeitrags betreffe, sondern nur den
Einzelaspekt der Zweitwohnungen:
"Im Hinblick auf die Beitragsgerechtigkeit begrüßen wir diese
Entscheidung - auch wenn das voraussichtlich einen höheren
Verwaltungsaufwand zur Folge hat und Angaben zu Zweitwohnungen
erhoben werden müssen. Hier muss der Gesetzgeber nun nachjustieren."
Das Gericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, die notwendigen
Anpassungen bis 30. Juni 2020 vorzunehmen.
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Datum: 18.07.2018 - 11:59 Uhr
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