InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARD-Vorsitzender Wilhelm begrüßt Karlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag

ID: 1632027


(ots) - Bundesverfassungsgericht bestätigt
Verfassungsmäßigkeit, fordert Gesetzgeber lediglich bei
Zweitwohnungen zu Anpassung auf - Wilhelm: Gericht unterstreicht
Bedeutung und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks,
Ulrich Wilhelm, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts
begrüßt, nach dem der Rundfunkbeitrag im privaten und nichtprivaten
Bereich verfassungsgemäß ist:

"Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers,
die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland
zeitgemäß fortzuentwickeln."

Der ARD-Vorsitzende wies zudem darauf hin, dass dieses Urteil
neben der Finanzierungsfrage auch wichtige Feststellungen zur
Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthält. Das Gericht
habe in seiner Urteilsbegründung den verfassungsmäßigen Auftrag
vollumfänglich bestätigt:

"Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass die
Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter
wächst. Seine Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte
Informationen ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe
bietendes Gegengewicht zu bilden, wird umso wichtiger, je mehr die
Digitalisierung der Medien voranschreitet. Der öffentlich-rechtliche
Rundfunk trägt zu inhaltlicher Vielfalt bei, wie sie allein über den
freien Markt nicht gewährleistet werden kann."

Wilhelm weiter: "Dies ist ein wichtiger Tag für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Bedeutung im digitalen
Zeitalter nicht ab-, sondern zunimmt."

Der ARD-Vorsitzende betonte, dass der Korrekturbedarf des Gerichts
nicht die Grundanlage des Rundfunkbeitrags betreffe, sondern nur den
Einzelaspekt der Zweitwohnungen:

"Im Hinblick auf die Beitragsgerechtigkeit begrüßen wir diese




Entscheidung - auch wenn das voraussichtlich einen höheren
Verwaltungsaufwand zur Folge hat und Angaben zu Zweitwohnungen
erhoben werden müssen. Hier muss der Gesetzgeber nun nachjustieren."

Das Gericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, die notwendigen
Anpassungen bis 30. Juni 2020 vorzunehmen.



Pressekontakt:
ARD-Pressestelle
Tel: 089 / 5900 - 10565
pressestelle(at)ard.de
Twitter: (at)ARD_Presse

Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Springer-CEO Mathias Döpfner: Zweimal
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.07.2018 - 11:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1632027
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Karlsruhe


Telefon:

Kategorie:

Medien & Unterhaltung


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 58 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARD-Vorsitzender Wilhelm begrüßt Karlsruher Urteil zum Rundfunkbeitrag
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARD Presse (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARD @gamescom 2025 - Play, Watch, Connect. ...

Vom 20. bis 24. August zeigt die ARD auf der weltweit größten Messe für Videospiele, wie interaktiv und digital die öffentlich-rechtlichen Angebote sind. Unter dem Motto"Play, Watch, Connect."präsentiert sich die ARD auf der gamescom m ...

Alle Meldungen von ARD Presse



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 37


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.