ZDF begrüßt neue europäische Mediendienste-Richtlinie /
Intendant Bellut: "Neue und faire Spielregeln in der digitalen Welt" (FOTO)

(ots) -
Das ZDF hat die Annahme der neuen Audiovisuellen
Mediendienste-Richtlinie durch den Kulturausschuss des Europäischen
Parlaments begrüßt. Das neue europäische Mediengesetz greift
Veränderungen der Medienmärkte, technologische Entwicklungen sowie
den Wandel in der Mediennutzung auf. Nach dem Abschluss des formalen
Verfahrens im Herbst muss Deutschland diese Regelungen in den
relevanten Staatsverträgen und Gesetzen umsetzen.
ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut: "Menschen nutzen Medien heute
anders als früher. Auch wenn das klassische Fernsehprogramm derzeit
klar vorne liegt, werden Inhalte auf vielen verschiedenen
Ausspielwegen konsumiert. Außerdem sind ganz neue Medienangebote
hinzugekommen. Faire Rahmenbedingungen für alle Anbieter von
audiovisuellen Inhalten sind unabdingbar. Die Richtlinie ist eine
gute Grundlage für neue und faire Spielregeln in der digitalen
Medienwelt."
Die europäische Regelung stärkt den Jugend- und Verbraucherschutz
in allen audiovisuellen Medienangeboten. Video-Sharing-Plattformen
werden künftig stärker in die Verantwortung genommen. Außerdem werden
europäische audiovisuelle Produktionen gefördert, der Zugang für
Menschen mit Behinderungen verbessert und die Unabhängigkeit der für
audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen sichergestellt.
Zukunftsweisend sind auch die Regelungen zur Auffindbarkeit von
öffentlich-rechtlichen Inhalten. Zwischen Zuschauer und
Inhalte-Anbietern stehen heute oft digitale Plattformen. Diese
sogenannten Intermediäre stellen Programme zusammen und organisieren
die Darstellung auf den Bildschirmen. Wer dort auf der ersten Seite
erscheint und leicht auffindbar ist, wird von diesen Anbietern
festgelegt. Wer nicht leicht gefunden werden kann, findet de facto
nicht mehr statt. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten
zukünftig die Auffindbarkeit von gesellschaftlich relevanten Inhalten
regeln können. Intendant Bellut: "Es ist vor allem auch im Interesse
der Zuschauer und Nutzer, wenn die Bundesländer im neuen
Rundfunkstaatsvertrag klare Regeln für die Auffindbarkeit von
Inhalten vorsehen, die für die demokratischen, sozialen und
kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft eine besondere Bedeutung
haben."
Die europäischen Institutionen haben sich außerdem darauf
verständigt, das Programmsignal zu schützen. Betreiber von
audiovisuellen Plattformen und Benutzeroberflächen sind technisch in
der Lage, das laufende Fernsehprogramm einfach zu überblenden, zu
verkleinern oder in anderer Weise zu verändern. Der Zuschauer kann
dabei nicht mehr erkennen, wer für derart veränderte Inhalte jeweils
verantwortlich ist. Mit dieser Technik können z.B. Werbeverbote in
Nachrichten oder Kindersendungen, die für die Sendeunternehmen
gelten, von den Plattformen unterlaufen werden. Künftig dürfen solche
Überblendungen oder Skalierungen des Programms prinzipiell nur mit
Zustimmung der Sendeunternehmen erfolgen.
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Datum: 11.07.2018 - 10:42 Uhr
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