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Die Invaliditätsleistung in der Unfallversicherung

ID: 162932

Private Unfallversicherung abgeschlossen und nun ist es passiert: Reicht die vereinbarte Versicherungssumme aus oder kommt es bei einer Vollinvalidität zu einer Unterdeckung?


(IINews) - Als Ergänzung zur Gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) ist die private Unfallversicherung absolut unverzichtbar, da durch sie finanziellen Folgen eines Unfalles abgesichert werden können, der im Regelfall in der Freizeit oder zu Hause geschehen kann. Denn in diesen Lebensbereichen greift nicht der Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung.

Eine Invalidität liegt vor, wenn der verunfallte Versicherte durch einen Unfall dauerhaft, also länger als drei Jahre in seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die Leistungen für diesen Fall richten sich nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, nach der Höhe des auf Dauer verbleibenden Invalisitätsgrads und nach tariflichen Besonderheiten der Unfallversicherung. Eine Invaliditätsleitung wird immer als Kapitalzahlung erbracht.

Informationen zur Unfallversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/unfallversicherung.html

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt bestätigt und der Versicherung gemeldet werden. Für die Beurteilung der Höhe des Invaliditätsgrads wird in vielen Fällen die sogenannte Gliedertaxe hinzugezogen. Dort sind fest Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile festgelegt.

Ist ein Körperteil oder Sinnesorgan teilweise beeinträchtigt, wird auch nur der entsprechende Teil des Prozentsatzes der Gliedertaxe angenommen. Ein Beispiel: Durch einen Unfall eines Radfahrers ist sein Linker Arm nur noch zur Hälfte gebrauchsfähig. Ein Arm wird in der Gliedertaxe mit einer Invalidität von 70 Prozent bewertet. Da der Arm zur Hälfte beeinträchtigt ist, wird nun die Hälfte der 70 Prozent der Versicherungssumme von der Unfallversicherung bezahlt.

Liegt in dem genannten Fall die Versicherungssumme bei 100.000 Euro, so ist die Invaliditätsleistung mit 70.000 Euro festgelegt (70 Prozent). Hier von wird nun die Hälfte als Entschädigung ausgezahlt, also 35.000 Euro.





Werden bei einem Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane geschädigt, dann werden die einzelnen Invaliditätsgrade zusammengezählt, aber nicht mehr als 100 Prozent der Versicherungssumme ausgezahlt. Die Funktionsuntauglichkeit beider Arme liegt rechnerisch bei 140 Prozent, ausgezahlt als Entschädigung werden von der Unfallversicherung aber 100 Prozent der vereinbarten Versicherungsleistung.

Bildquelle: Ingo Anstötz, www.pixelio.de

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Datum: 16.02.2010 - 15:10 Uhr
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