InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet

ID: 1627686


(LifePR) - Pauschalreisende, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanzielle Nachteile selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Um Reisepreisminderungen geltend zu machen muss im Normalfall direkt vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen, so ARAG Experten. Dazu informiert man den Reiseveranstalter (nicht die Hotelrezeption oder das Reisebüro) von den herrschenden Mängeln und räumt dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ein. Die Kläger im nun verhandelten Fall hatten am Ende ihres Türkei-Urlaubs auf eigene Faust einen alternativen Flug gebucht, weil sich abzeichnete, dass der vorgesehene Flug nur deutlich verspätet abgewickelt werden konnte. Mit der Reiseleitung nahmen sie zwar keinen Kontakt auf. Weil die Anzeigepflicht von Reisemängeln jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt war, also nicht schon aus der Reisebestätigung hervorging, muss der Veranstalter die Kosten für den Ersatzflug trotzdem erstatten (BGH, Az.: X ZR 96/17).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet Die Sonnenhotels machen große und kleine Gäste glücklich
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.07.2018 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1627686
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 67 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG, stimmt das? ...

Es gibt eine Entschädigung, wenn sich ein Flug wegen Personalmangels bei der Gepäckabfertigung verspätetDie ARAG Experten sagen dazu"Jein". Es kommt, wie so oft in der Rechtsprechung, auf den Einzelfall an. Fakt ist: Kommt es zu einer Fl ...

Flüge: Verspätet, gestrichen,überbucht ...

Die Sommerferien neigen sich in den meisten Bundesländern dem Ende zu oder sind bereits vorbei. Knapp100 Millionen Passagierewerden dann an deutschen Flughäfen ab- und angereist sein. Klar ist: Die Reiselust ist zwar ungebrochen, doch zugleich wird ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Haftung (nicht) ausgeschlossen +++Ein Mann kauft einen Oldtimer, der sich später als so mangelhaft darstellt, dass er keinen TÜV bekommt. Eine Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen worden. Weil er den Zustand des Kfz mit einer Note bew ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 38


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.