InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet

ID: 1627686


(LifePR) - Pauschalreisende, die vom Veranstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanzielle Nachteile selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Um Reisepreisminderungen geltend zu machen muss im Normalfall direkt vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen, so ARAG Experten. Dazu informiert man den Reiseveranstalter (nicht die Hotelrezeption oder das Reisebüro) von den herrschenden Mängeln und räumt dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ein. Die Kläger im nun verhandelten Fall hatten am Ende ihres Türkei-Urlaubs auf eigene Faust einen alternativen Flug gebucht, weil sich abzeichnete, dass der vorgesehene Flug nur deutlich verspätet abgewickelt werden konnte. Mit der Reiseleitung nahmen sie zwar keinen Kontakt auf. Weil die Anzeigepflicht von Reisemängeln jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt war, also nicht schon aus der Reisebestätigung hervorging, muss der Veranstalter die Kosten für den Ersatzflug trotzdem erstatten (BGH, Az.: X ZR 96/17).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet Die Sonnenhotels machen große und kleine Gäste glücklich
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.07.2018 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1627686
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 90 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ARAG Recht schnell… ...

+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das OberlandesgerichtFrankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einergestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Ka ...

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...

Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. DasEuropäische Parlamenthat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt ...

Sicher unterwegs: So sind Radler und Rad gut geschützt ...

Viele nutzen ihr Rad inzwischen ganzjährig. Ob zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen, ob mit oder ohne Kinder oder Hund im Gepäck: Durch den Boom von E-Bikes und Lastenrädern hat die Zahl der Fahrradfahrer deutlich zugenommen. Aber es gibt auch noch ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.299
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 86


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.