InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet

ID: 1627680

(LifePR) - nstalter nicht ordnungsgemäß über ihre Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln aufgeklärt wurden, dürfen das Problem ohne finanzielle Nachteile selbst aus der Welt schaffen. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Um Reisepreisminderungen geltend zu machen muss im Normalfall direkt vor Ort schriftlich eine Reklamation erfolgen, so ARAG Experten. Dazu informiert man den Reiseveranstalter (nicht die Hotelrezeption oder das Reisebüro) von den herrschenden Mängeln und räumt dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung ein. Die Kläger im nun verhandelten Fall hatten am Ende ihres Türkei-Urlaubs auf eigene Faust einen alternativen Flug gebucht, weil sich abzeichnete, dass der vorgesehene Flug nur deutlich verspätet abgewickelt werden konnte. Mit der Reiseleitung nahmen sie zwar keinen Kontakt auf. Weil die Anzeigepflicht von Reisemängeln jedoch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt war, also nicht schon aus der Reisebestätigung hervorging, muss der Veranstalter die Kosten für den Ersatzflug trotzdem erstatten (BGH, Az.: X ZR 96/17).
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Urlaub: Welche Zahlungsmittel sind die besten?
BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 04.07.2018 - 12:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1627680
Anzahl Zeichen: 1371

Kontakt-Informationen:
Stadt:

04.07.2018 (lifePR) - Pauschalreisende



Kategorie:

Urlaub & Reisen



Dieser Fachartikel wurde bisher 148 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"BGH-Urteil: Ersatzflug wird erstattet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Alltag auf dem Campus: Das müssen Erstis wissen ...

Runddrei Millionen Studierendeschlagen im Herbst ein neues Kapitel auf: Und das findet auf dem Campus statt. Der Wechsel von der Schule an die Hochschule bedeutet für Studis einen großen Schritt in die Eigenverantwortung. Hochschulen erleichtern de ...

ARAG, stimmt das? ...

Ein zerrissenes Testament ist nicht gültigStimmt. Denn mit dem eindeutigen Zerreißen eines Testaments in der Mitte ist das Dokument vernichtet und der Erblasser gibt zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten auch di ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Aufs falsche Pferd gesetzt +++Die Gewährleistung lässt sich grundsätzlich auch beim Pferdekauf ausschließen, doch dafür gibt es Grenzen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal, wonach eine Verkäuferin den ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 47


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.