Lokalzeitungen: Einigungüber Telemedienauftrag stärkt Meinungsvielfalt
(ots) - Der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) begrüßt,
dass der Streit um presseähnliche Inhalte auf den
öffentlich-rechtlichen Portalen beendet wird. Auf eine künftige
Änderung des Rundfunkstaatsvertrages haben sich die
Ministerpräsidenten der Länder geeinigt. Nunmehr sollen Texte nicht
mehr im Vordergrund der Digitalangebote stehen.
Der VDL hatte jüngst alle Ministerpräsidenten der Länder erneut
davor gewarnt, dass die textbasierten Internetbeiträge, gerade der
ARD-Landesrundfunkanstalten, dramatisch zu Lasten der Presseverlage
gingen.
"Die Vernunft hat zum Wohle der Meinungsvielfalt gesiegt",
kommentiert ein Sprecher des VDL das Ende des langjährigen Streites
zwischen den Presseverlagen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der Verband Deutscher Lokalzeitungen e. V. (VDL) ist die
Interessenvertretung der lokalen Zeitungs- und Medienhäuser. In ihm
sind rund 90 kleinere und mittlere Tageszeitungen
zusammengeschlossen, die etwa fünf Millionen Leserinnen und Leser
haben. Der VDL repräsentiert die Belange lokaler und regional
ausgerichteter Tageszeitungen - print und digital.
Pressekontakt:
Stefan Waldschmidt M.A.
Verbandsreferent
Telefon: 030/ 39 80 51 54
E-Mail: Stefan.Waldschmidt(at)lokalpresse.de
Original-Content von: Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 14.06.2018 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1621137
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 92 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Lokalzeitungen: Einigungüber Telemedienauftrag stärkt Meinungsvielfalt
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).