Urlaub in Frankreich: Schon jetzt Umweltplaketten bestellen
Viele französische Städte verlangen Umwelt-Plaketten für Dieselautos
(LifePR) - Fahrer von Dieselautos, die die großen Ferien in Frankreich verbringen wollen, sollten bald eine französische Umweltplakette beantragen, um nicht von Fahrverboten betroffen zu sein. Das rät die Zeitschrift AUTOStraßenverkehr in ihrer aktuellen Ausgabe. Nicht nur Großstädte wie Paris, Lyon, Lille und Strasbourg haben Umweltzonen eingerichtet, in die bestimmte Dieselautos nicht mehr einfahren dürfen. Auch andere Städte und sogar zwölf Départements, darunter auch bei Urlaubern beliebte Regionen wie Pyrénées-Atlantiques, Savoie und Vendée, haben ein Umweltzonensystem mit Plakettenpflicht eingeführt.
Auch ausländische Fahrzeuge, die in diesen Zonen fahren, benötigen die Plakette Crit?Air. Deutsche Umweltplaketten gelten nicht. Das französische Plakettensystem ist in sechs unterschiedliche Kategorien und Farben unterteilt. Die Zuteilung erfolgt in Abhängigkeit von Fahrzeugtyp, Baujahr und Abgasnorm. Ohne die Crit?Air dürfen Umweltzonen nicht befahren werden. Wer dagegen verstößt, kann mit Bußgeld zwischen 35 und 375 Euro bestraft werden, berichtet die Zeitschrift.
Wer glaubt, dass sich Umweltzonen nur auf städtische Verkehrswege beschränken, der täuscht sich. Während der Autobahnring rund um Paris ausgenommen ist aus der Umweltzone, sind die Autobahnen durch Grenoble Richtung Italien und Südfrankreich Teil der Zone ? dort herrscht also Plakettenpflicht.
Deshalb sollten sich Urlauber schon jetzt um die Plakette bemühen, die es zentral und nur online auf dem Portal www.certificat-air.gouv.fr gibt. Die Seite gibt es auch auf deutsch. Das Portal verlangt ein Foto des Fahrzeugscheins, aus dem die Schadstoffklasse hervorgeht. Ein Handyfoto genügt sogar. Die Plakette kostet inklusive Porto nur 4,21 Euro. Die Bearbeitungszeit liegt bei wenigen Tagen.
Wie die Regeln für Dieselfahrzeuge in Belgien, Italien, Österreich, Niederlande, Spanien, Portugal und Ungarn sind, lesen Sie in der neuen AUTOStraßenverkehr.
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Datum: 30.05.2018 - 11:25 Uhr
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