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Dr. Heiko Neuhoff wird hauptamtlicher Rundfunkdatenschutzbeauftragter beim NDR

ID: 1614372


(ots) - Der NDR Rundfunkrat hat Dr. Heiko Neuhoff zum
hauptamtlichen Rundfunkdatenschutzbeauftragten beim Norddeutschen
Rundfunk ernannt. Der NDR Verwaltungsrat hatte den Juristen für diese
Funktion vorgeschlagen. Sie ist in dieser Form mit Inkrafttreten der
Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 und des vom selben Tag an
geltenden neuen NDR-Datenschutz-Staatsvertrags erstmals zu besetzen.
In dem neuen Staatsvertrag sind Aufgaben und Befugnisse des
Rundfunkdatenschutzbeauftragten festgelegt. Danach überwacht er die
Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei der gesamten Tätigkeit des
NDR und seiner Beteiligungsunternehmen. Der
Rundfunkdatenschutzbeauftragte ist in Ausübung seines Amtes
unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der
Dienstaufsicht des Verwaltungsrates insoweit, als seine
Unabhängigkeit bei der Ausübung des Amtes nicht beeinträchtigt wird.

Die Ernennung zum Rundfunkdatenschutzbeauftragten erfolgt für die
Dauer von vier Jahren. In dieser Zeit darf er innerhalb des NDR und
seiner Beteiligungsunternehmen keine anderen Aufgaben wahrnehmen.
Jedermann hat das Recht, sich unmittelbar an den
Rundfunkdatenschutzbeauftragten zu wenden, wenn er oder sie der
Ansicht ist, bei der Verarbeitung seiner bzw. ihrer personenbezogenen
Daten durch den NDR oder seiner Beteiligungsunternehmen in
schutzwürdigen Belangen verletzt zu sein.

Dr. Heiko Neuhoff (43) wurde in Hamburg geboren. Er studierte
Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunkt
Information und Kommunikation. Nach Studienaufenthalten in Oxford und
London wurde er 2013 an der Universität Hamburg im Rundfunkrecht
promoviert. Seit mehr als zehn Jahren ist Dr. Heiko Neuhoff im
Justitiariat des NDR tätig. Im September 2017 übernahm er das Amt des
NDR Datenschutzbeauftragten, das es in bisheriger Form künftig nicht




mehr gibt: Mit Inkrafttreten des NDR-Datenschutz-Staatsvertrag wurden
die bisherigen Datenschutzvorschriften in den Paragrafen 41 und 42
des NDR Staatsvertrages gestrichen.



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Presse und Information
presse(at)ndr.de



http://www.ndr.de
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Datum: 25.05.2018 - 14:27 Uhr
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