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Kieferorthopädie: zu viel Röntgen, zu wenig Wirkung, zu teuer

ID: 1612928


(ots) - Bei den kieferorthopädischen Behandlungen von
Kindern und Jugendlichen gibt es zahlreiche Missstände. Das ist das
Ergebnis der aktuellen Studie der hkk Krankenkasse
"Kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im
Spiegel von Routinedaten (2012-2017)" unter der Leitung von Dr.
Bernard Braun vom Bremer Institut für Arbeitsschutz und
Gesundheitsförderung (BIAG) und Dr. Alexander Spassov, Fachzahnarzt
für Kieferorthopädie. So werden beispielsweise zahlreiche
diagnostische Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen ohne
Notwendigkeit routinemäßig erbracht.

Demnach werden fast alle Versicherten, unabhängig vom Alter und
ohne Prüfung der kieferorthopädischen Erfordernis, mit
Röntgenstrahlen untersucht. Dr. Braun: "Ein klarer Verstoß gegen die
nationalen und internationalen Röntgenverordnungen zum Schutz der
Gesundheit junger Menschen."

Weiterer Kritikpunkt ist die weitverbreitete Behandlung mit
sogenannten losen Spangen: Zwei Drittel der Versicherten erhalten vor
einer festen Spange eine herausnehmbare Apparatur. In den meisten
Fällen wäre jedoch die ausschließliche Behandlung mit einer
festsitzenden Apparatur zweckmäßig und wirtschaftlich. "Eine feste
Spange kommt zudem dem Wunsch der meisten Kinder und Jugendlichen
nach einer möglichst kurzen Behandlung entgegen. Außerdem wirkt sie
sich positiv auf Lebensqualität und Behandlungstreue aus", sagt Dr.
Spassov.

Auch die Behandlungsdauer ist mit bis zu drei Jahren zu lang und
in den meisten Fällen nicht mit einem gesundheitlichen Bedarf
begründbar. Dr. Braun: "Gründe für die unnötige Ausdehnung der
Behandlungszeit sind die formale Vergütungsdauer von zwölf Quartalen
und die systematische Aneinanderreihung der Behandlung mit losen und
festen Spangen."

Der Bundesrechnungshof hat die Ausgaben der gesetzlichen




Krankenkassen für kieferorthopädische (kurz: KFO-) Behandlungen in
Höhe von jährlich 1,1 Milliarden Euro (zuzüglich zu den Kosten
privatärztlicher Behandlungen) schon 2018 kritisiert. Je Patient
haben sich diese Ausgaben zwischen 2008 und 2016 ungefähr verdoppelt.
Zugleich fehlen gesicherte Erkenntnisse zum Nutzen der
KFO-Behandlungen. Um diese Entwicklung korrigieren zu können, bedarf
es laut Dr. Braun eines ganzen Maßnahmenkatalogs: "Behandlungsbedarf
und Indikationsstellung müssen zuverlässiger erfasst und ausgewertet
werden. Im Anschluss daran müssen Wirksamkeit und Nutzen der
Behandlung objektiv bewertet werden. Die Behandlungsdauer sollte von
bisher bis zu 36 Monaten auf maximal 24 Monate begrenzt werden. Zudem
ist die Qualität der Beratung und die Aufklärung der Patienten zu
verbessern, um die hohe Zahl der Behandlungsabbrüche zu senken."

Schon in der hkk-Studie "Kieferorthopädische Behandlung von
Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr 2012" zeigte sich, dass im
Rahmen der KFO-Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Referenzmaßstäbe und evidenzbasierte Behandlungsleitlinien fehlen:
Anspruch auf eine Behandlung besteht dann, wenn die Fehlstellung eine
funktionelle Beeinträchtigung zum Beispiel des Kauens, Beißens oder
Atmens verursacht. In der Praxis werden jedoch Fehlstellungen
lediglich anhand einer sogenannten kieferorthopädischen
Indikationsgruppe (KIG) identifiziert und funktionale
Beeinträchtigungen nicht weiter berücksichtigt.

Ziel der aktuellen Analyse der hkk-Routinedaten zur KFO-Behandlung
von Kindern und Jugendlichen war es deshalb, auf Basis von derzeit
verfügbaren Abrechnungsdaten mehr Transparenz zu schaffen.

Schon seit mehr als 20 Jahren fordern Experten und Institutionen
mehr Transparenz für ausgewählte Bereiche der KFO-Behandlung - über
die reine Fall- und Mengenstatistik hinaus - auf Basis von
Routinedaten der Krankenkassen. Nun liefert die aktuelle hkk-Studie
"Kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im
Spiegel von Routinedaten (2012-2017)" erstmals wichtige Erkenntnisse,
die es ermöglichen, die Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Prozess-
und Ergebnisqualität, Evidenzbasierung und die Lebensqualität von
Patienten mit einer KFO-Behandlung zu bewerten und zu verbessern.

Die komplette Studie ist zu finden unter:
www.hkk.de/gesundheitsreport

Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse):

Die hkk zählt mit mehr als 600.000 Versicherten (davon mehr als
450.000 beitragszahlende Mitglieder), 27 Geschäfts-stellen und 2.100
Servicepunkten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen. Ihr stabiler
Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent (Gesamtbeitrag 15,19 Prozent) macht
sie seit Jahren zur günstigsten deutschlandweit wählbaren
Krankenkasse. hkk-Kunden können im Vergleich zum Kassendurchschnitt -
abhängig von ihrem Einkommen - bis zu 217 Euro jährlich sparen;
gegenüber einer Kasse mit 1,7 Prozent Zusatzbeitrag sogar bis zu 589
Euro. Auch die Extraleistungen übertreffen den Branchendurchschnitt:
Unter anderem erstattet die hkk zusätzliche Leistungen im Wert von
über 1.000 Euro je Versicherten und Jahr in den Berei-chen
Naturmedizin, Vorsorge und bei Schwangerschaft. Ergänzend fördert das
hkk-Bonusprogramm Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 250 Euro
jährlich. Für einen weiterfüh-renden Gesundheitsschutz erhalten
hkk-Kunden private Zusatzangebote der LVM-Versicherung zu
Sonderkonditionen. Die Verwaltungskosten der hkk liegen etwa 30
Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Rund 950 Mitarbeiter(innen)
betreuen ein Ausgabenvolumen von mehr als 1,5 Mrd. Euro.



Pressekontakt:
Dr. Bernard Braun Tel.: 01520.209 8343 (Bremer Institut für
Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung (BIAG))
Dr. Alexander Spassov Tel.: 03834.884 3636 (Facharzt für
Kieferorthopädie)

hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse),
Martinistr. 26, 28195 Bremen
Holm Ay Tel.: 0421.3655 1000
Ilja Mertens Tel.: 0421.3655 3177
Maike Kromminga Tel.: 0421.3655 3147
E-Mail: presse(at)hkk.de; Internet: www.hkk.de

Original-Content von: hkk Krankenkasse, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.05.2018 - 12:00 Uhr
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