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Tipps zum Steuern sparen bei der Einkommensteuererklärung

ID: 160869

(IINews) - Mit diesen Tipps kann man Geld bei der Einkommensteuererklärung sparen.
Steuertipp 1: Arbeitszimmer:
Steuerliche Vergünstigungen gibt es beim privaten Arbeitszimmer nur dann, wenn der
Arbeitsraum den Hauptmittelpunkt der beruflichen Ausübung darstellt, d.h. wenn man selbstständig ist, von zu Hause aus arbeitet, Telefonarbeit betreibt oder im Falle von Arbeitslosigkeit oder Elternzeit den Raum zur Fortbildung nutzt. Ein Arbeitszimmer kann auch dann steuerlich abgesetzt werden, wenn die Räumlichkeit nicht im privaten Haushalt liegt. Die Ausgaben für den Arbeitsraum lassen sich hierbei als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

Steuertipp 2: Arbeitsmittel:
Unter Arbeitsmitteln versteht man Gegenstände, die zur Verrichtung der Arbeit zwingend notwendig sind. Man kann die Kosten für folgende Arbeitsmittel absetzen:
- Bücher und Zeitschriften,
- typische Berufsbekleidungen,
- Einrichtungsgegenstände wie Tische oder Stühle
- elektronische Geräte wie Videokamera, Tonband, CD-Player, Fernseher etc.
- Brillen und Hörgeräte als Ausgleich für eine Hör-/ Sehschwäche oder als Schutzfunktion
- in manchen Fällen auch das Auto, wenn es das alleinige Arbeitsmittel darstellt.

Steuertipp 3: Fahrtkosten:
Fahrtkosten lassen sich bei Fahrten zum Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW als Entfernungspauschale absetzen.

Steuertipp 4: Computer, Internet, Telefon:
Wenn der Computer als Arbeitsmittel genutzt wird, kann man alle Ausgaben dafür als Werbungskosten absetzen. Auch bei den Kosten für Kommunikationsmittel wie Internet, Fax, Telefon kann man im Rahmen von Werbungskosten Steuern sparen. Man muss einen Nachweis über die während der Arbeit gewählten Rufnummern vorlegen. Dabei können bis zu 20 Euro abgesetzt werden.

Steuertipp 5: Fortbildung:
Hierbei wird zwischen Ausbildung und Fortbildung unterschieden. Ausgaben für eine Fortbildung lassen sich zu 100 % als Werbungskosten absetzten.




Bei einer Ausbildung kann man steuerliche Vergünstigungen nur begrenzt in Form von Sonderausgaben erlangen, bei denen bis zu 4000 Euro abgezogen werden können.

Steuertipp 6: Auswärtstätigkeit:
Unter einer Auswärtstätigkeit versteht man Dienstreisen, Fahrtätigkeiten, Auslandstätigkeiten. Wenn der Arbeitnehmer an ständig wechselnden Arbeitsplätzen beschäftigt ist( Einsatzwechseltätigkeit ), gilt dies auch als Auswärtstätigkeit. Seit 2008 lassen sich die Reisekosten für die gesamte Dauer der Auswärtstätigkeit von der Steuer abziehen.

Steuertipp 7: Doppelte Haushaltsführung:
Wer sich eine Zweitwohnung nehmen muss, weil der Arbeitsort zu weit vom Wohnort entfernt liegt, kann unter Angabe der doppelten Haushaltsführung Steuern sparen.
Man kann hierbei Fahrtkosten, Telefongespräche in die Heimat, Verpflegung, Umzug in die Zweitwohnung etc. von den Kosten. absetzen.

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Bereitgestellt von Benutzer: Sebby
Datum: 09.02.2010 - 21:26 Uhr
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Meldungsart: Fachartikel
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