InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verpasster Flug durch Zugverspätung - wer zahlt-

ID: 1603186


(LifePR) - Viele Pauschalflugreisen werden mittlerweile mit einem so genannten Rail & Fly-Ticket angeboten, das heißt, zur Reiseleistung gehört nicht nur der Flug, sondern auch das Ticket für die Bahn, die die Urlauber zum Flughafen bringt. Doch was ist, wenn der Zug sich verspätet und man ins Taxi steigt, um den Flieger noch zu erreichen? Oder man das Flugzeug gar verpasst? Nach Auskunft von ARAG Experten muss in dem Fall der Reiseveranstalter dafür haften. Denn ein verspäteter Zug stellt ein Mangel der Pauschalreise dar und das Zug-Ticket ist als Rail & Fly-Ticket eine eigene Reiseleistung des Veranstalters und nicht mehr die Vermittlung einer Fremdleistung durch die Deutsche Bahn (AG Hannover, Az.: 410 C 3837/16).

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinmetall liefert Skyshield-Flugabwehrsysteme nach Asien
Desert Lion: Erste Lithiumauslieferung noch diese Woche geplant!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.04.2018 - 09:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1603186
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 58 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verpasster Flug durch Zugverspätung - wer zahlt-
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn der Chef heimlich zuschaut ...

Digitale Technik spielt in Unternehmen eine immer größere Rolle. Von Software zur Leistungsauswertung bis hin zu Videoüberwachung greifen Arbeitgeber auf unterschiedliche Mittel zurück, um Prozesse zu überwachen. Doch wie weit dürfen sie dabei ...

Wenn der Chef heimlich zuschaut ...

Ist Videoüberwachung von Mitarbeitern grundsätzlich überhaupt erlaubt?Tobias Klingelhöfer: Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber dürfen überwachen, aber nur unter engen Voraussetzungen. Jeder Mensch hat ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, auch am ...

Gemeinsam durchs Leben ...

Die Liebe ist frisch, der Alltag klopft noch höflich an und irgendwo zwischen Zahnpastatuben-Deckel und nächtlichem Schnarchkonzert taucht plötzlich ein neues Beziehungsmodell auf: Sleep Divorce. Dabei gilt die Ehe rechtlich weiterhin als intakt, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 1
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 55


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.