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Sich mit der Restschuldversicherung absichern

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(IINews) - Wer einen Kredit aufnimmt und die Bank dazu die Aufnahme einer Restschuldversicherung fordert, der wird erst einmal stöhnen und denken, er würde diese nicht benötigen. Doch darum geht es in erster Linie gar nicht. Denn die Restschuldversicherung ist zur Absicherung der Bank da. Kann der Kreditnehmer in gewissen Fällen die Raten für die Rückzahlung nicht mehr aufbringen, dann kann hier diese Versicherung einspringen. In bestimmten Fällen deswegen, weil es sonst zu einfach wäre. Solche Fälle sind zum Beispiel der Tod des Kreditnehmers. Ein Fall, bei dem die Bank ohne Absicherung zwar Regressansprüche an die Hinterbliebenen Stellen kann, doch ob sie hier das Geld bekommt, das ist mehr als fraglich. Aber auch im Falle der Arbeitslosigkeit. Diese ist jedoch mit Ausnahmen versehen. Wenn der Kreditnehmer unverschuldet arbeitslos wird, wenn sein Arbeitgeber ihm betriebsbedingt oder wegen Krankheit kündigen muss, dann wird die Restschuldversicherung einspringen. Wenn er selbst kündigt oder sich etwas zuschulden kommen lässt, dann nicht. Aber natürlich ist diese Absicherung auch für den Kreditnehmer von Vorteil. Ein Beispiel: Eine junge Familie kauft sich ein Haus, das sie die nächsten 20 Jahre abbezahlen muss. Die Mutter ist Hausfrau und muss die beiden Kinder versorgen, der Vater hat einen gut bezahlten Job. Bis zu dem Zeitpunkt, da ihm gekündigt wird, weil die Firma Insolvenz angemeldet hat. Eine neue Arbeit ist nicht so schnell in Sicht. Die Raten kann er nicht mehr bezahlen, somit müsste die Familie das Haus mit Verlust verkaufen. Mit der Restschuldversicherung aber haben Sie diese Probleme nicht. Weitere Infos dazu gibt es unter www.restschuldversicherung.org.



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www.restschuldversicherung.org



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Holger Schossig
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Datum: 08.02.2010 - 04:49 Uhr
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Banken und Versicherungen


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Freigabedatum: 08.02.2010

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