InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Ehegatte kann Vollkaskoversicherung kündigen

ID: 1595396

ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(LifePR) - Ein Ehegatte kann die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen. Die Klägerin unterhielt im verhandelten Fall bei der Beklagten eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung für ein auf ihren Ehemann zugelassenes Fahrzeug. Mit einem vom Ehemann unterzeichneten Schreiben vom 22.12.2014 wurde die Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug zum 01.01.2015 gekündigt. Die Beklagte fertigte daraufhin einen ? die Vollkaskoversicherung nicht mehr enthaltenden ? neuen Versicherungsschein und erstattete überschießend geleistete Beiträge. Das versicherte Fahrzeug wurde am 05.10.2015 bei einem selbst verschuldeten Unfall beschädigt. Die Reparaturkosten beliefen sich auf insgesamt 12.601.28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Mit Schreiben vom 14.01.2016 widerrief die Klägerin die Kündigung der Vollkaskoversicherung. Die Klage gegen die Beklagten auf Versicherungsleistungen blieb in allen Instanzen erfolglos. Der BGH entschied, dass ein Ehegatte berechtigt ist, eine Vollkaskoversicherung zu kündigen, da es sich im konkreten Fall um ein Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie darstellt. Bei dem versicherten Pkw handelte es sich um das einzige Fahrzeug der fünfköpfigen Familie. Hinzu kommt, dass der Pkw auf den Ehemann zugelassen war und sich die zu zahlenden Monatsprämien für die Vollkaskoversicherung von rund 145 Euro bezogen auf die Bedarfsdeckung der Familie noch in einem angemessenen Rahmen bewegten, weshalb auch keine vorherige Verständigung der Ehegatten über den Abschluss der Vollkaskoversicherung erforderlich erschien. Die Klägerin konnte die Kündigung laut BGH auch nicht einseitig widerrufen, so die ARAG Experten (Az.: XII ZR 94/17).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/






Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Keine Pflegeleistungen im Ausland
KSB Konzern mit kräftigem Ergebnisplus
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 28.03.2018 - 09:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1595396
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 45 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Ehegatte kann Vollkaskoversicherung kündigen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Weihnachtliche Gerichtsurteile ...

Nikolaus oder Weihnachtsmann?Die Designerin war empört über die Nikolaus-Figur einer Wettbewerberin. Zu groß war ihrer Ansicht nach die Ähnlichkeit zu einer ihrer Figuren, deren Form sie sich als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sogar ha ...

Weihnachtliche Gerichtsurteile ...

Nikolaus oder Weihnachtsmann?Die Designerin war empört über die Nikolaus-Figur einer Wettbewerberin. Zu groß war ihrer Ansicht nach die Ähnlichkeit zu einer ihrer Figuren, deren Form sie sich als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sogar ha ...

Das Zuhause vor Einbruch schützen ...

Wenn es schon am Nachmittag dämmert und die Nächte deutlich länger sind, steigt traditionell das Risiko für Einbrüche. Jetzt gilt es besonders aufmerksam zu sein und einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Denn viele Einbrüche las ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.288
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 376


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.