InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Keine Pflegeleistungen im Ausland

ID: 1595395

ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(LifePR) - Anders als das Pflegegeld, das uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland transferiert werden kann, ist ein Anspruch auf Pflegesachleistungen und auf den entsprechenden Erstattungsanspruch nicht exportfähig. Der in Spanien lebende 73-jährige Kläger begehrt im verhandelten Fall von der beklagten privaten Pflegeversicherung die Feststellung, dass er im Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit einen Sachleistungsanspruch (zum Beispiel Erstattung von Rechnungen eines Pflegedienstes, Hilfsmittelrechnungen oder Pflegeheimrechnungen) gegen die Beklagte hat, da dieser einen etwa doppelt so hohen Wert im Vergleich zu einem Pflegegeldanspruch habe. Die Beklagte hatte dem Kläger für den Fall anerkannter Pflegebedürftigkeit lediglich die Zahlung von Pflegegeld avisiert. Die Klage wurde abgewiesen und damit begründet, dass das Pflegegeld zwar uneingeschränkt an Versicherte mit Wohnsitz im EU-Ausland zu transferieren sei. Ein Anspruch auf Pflegesachleistungen beziehungsweise auf den entsprechenden Erstattungsanspruch sei hingegen nicht exportfähig. Sachleistungen seien grundsätzlich nur vom Wohnortsozialversicherungsträger zu gewähren. Eine Ausnahme gelte lediglich für Ruhestandsbeamte und ihnen Gleichgestellte. Der Kläger sei jedoch weder Ruhestandsbeamter noch ihnen gleichgestellt. Ein sachlicher Grund für die Begrenzung auf Pflegegeld seien die auf das Inland beschränkten Kontrollmöglichkeiten der Leistungsvoraussetzungen sowie der Qualitätskontrolle, erklären ARAG Experten (SG Düsseldorf, Az.: S 5 P 281/13).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  MAG Silver meldet Finanzergebnisse für das Geschäftsjahr 2017
Ehegatte kann Vollkaskoversicherung kündigen
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 28.03.2018 - 09:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1595395
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 55 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Keine Pflegeleistungen im Ausland
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Weihnachtliche Gerichtsurteile ...

Nikolaus oder Weihnachtsmann?Die Designerin war empört über die Nikolaus-Figur einer Wettbewerberin. Zu groß war ihrer Ansicht nach die Ähnlichkeit zu einer ihrer Figuren, deren Form sie sich als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sogar ha ...

Weihnachtliche Gerichtsurteile ...

Nikolaus oder Weihnachtsmann?Die Designerin war empört über die Nikolaus-Figur einer Wettbewerberin. Zu groß war ihrer Ansicht nach die Ähnlichkeit zu einer ihrer Figuren, deren Form sie sich als sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster sogar ha ...

Das Zuhause vor Einbruch schützen ...

Wenn es schon am Nachmittag dämmert und die Nächte deutlich länger sind, steigt traditionell das Risiko für Einbrüche. Jetzt gilt es besonders aufmerksam zu sein und einige grundlegende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Denn viele Einbrüche las ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.288
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 368


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.