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Eigenbedarf ist ein häufiger Kündigungsgrund des Vermieters

ID: 159456

Eigenbedarf ist ein Kündigungsgrund eines Mietvertrags durch den Vermieter.


(IINews) - Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden. Ob sie wirksam ist, ist davon abhängig, ob der Vermieter den als Kündigungsgrund geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen kann. Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt. Familienangehörige, zu deren Gunsten der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann, sind zum Beispiel Eltern oder Kinder des Vermieters, Enkel oder Geschwister, und auch Nichten und Neffen.

Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will.

Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.

Den Bundesländern ist es möglich, Verordnungen zu erlassen, in denen bestimmt wird, in welchen Gebieten nach der Begründung und Veräußerung von Wohneigentum eine Sperrfrist bis zur Aussprechung der Eigenbedarfskündigung eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann die Eigenbedarfskündigung mit allen Fristen etc. ausgesprochen werden.

Die Kanzlei vertritt in diesem Zusammenhang sowohl Vermieter bei der Durchsetzung von Eigenbedarf, als auch Mieter bei der Abwehr von Eigenbedarf (z.B. vorgetäuschter Eigenbedarf).

Constanze Becker, Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und berät Sie bei Eigenbedarf in München und bundesweit.



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Datum: 04.02.2010 - 19:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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