InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Airlines können Erstattung bei Storno ausschließen

ID: 1593070

ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick


(LifePR) - Fluggesellschaften dürfen Tickets ohne Erstattungsmöglichkeit im Falle einer Stornierung durch den Kunden verkaufen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zwei Lufthansa-Kunden hatten im verhandelten Fall geklagt. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteilige die Fluggäste allerdings nicht unangemessen, entschieden die Richter. Die Kläger, die bereits in den Vorinstanzen unterlegen waren, hatten ihre Flüge von Hamburg in die USA wegen Krankheit rund zwei Monate vor dem Flugtermin im Jahr 2015 abgesagt. Von insgesamt 2766,32 Euro erhielten sie nur 267,12 Euro für nicht verbrauchte Steuern und Gebühren zurück. Der Entscheidung liegt die Anwendbarkeit von Paragraf 648 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Werkvertrag zugrunde. Dort ist geregelt, dass ein Unternehmen bei einer Vertragskündigung durch den Kunden den gezahlten Preis einbehalten darf. Das Unternehmen muss die Summe aber zumindest teilweise zurückerstatten, wenn es Kosten spart oder die Leistung an einen anderen Kunden verkauft. Diese Vorschrift habe die beklagte Lufthansa wirksam ausschließen dürfen, so der BGH. Denn sie sei für das gesetzliche Leitbild eines Vertrages über die Beförderung mit einem Massenverkehrsmittel nicht maßgeblich: Ersparnisse für die Fluglinien gibt es im Falle einer Kundenstornierung nach Auffassung des Senats kaum, weil die Aufwendungen zum größten Teil Fixkosten seien. Diese verringern sich praktisch nicht, wenn der Fluggast an der Reise nicht teilnimmt, erläutern ARAG Experten die Entscheidung (BGH, Az.: X ZR 25/17).

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  CamperDays: Jetzt noch schnell ein Wohnmobil für den Sommerurlaub in Kanada sichern 
„Gault Millau“-Hauben treffen die gesunde „Grüne Haube“ im Larimar
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 21.03.2018 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1593070
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 51 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Airlines können Erstattung bei Storno ausschließen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Überkreuz-Nierenspende: Neue Chancen für Betroffene ...

LautDeutscher Gesellschaft für Nephrologiesterben jährlich weltweit 2,4 Millionen Menschen an den Folgen einer Nierenerkrankung. Für viele Menschen mit schweren Nierenerkrankungen ist eine Transplantation die einzige Chance auf ein weitgehend norm ...

ARAG Recht schnell… ...

+++ Diebe fangen Debitkarte auf Postweg ab: Wer haftet? +++Nach Auskunft der ARAG Experten entschied das OberlandesgerichtFrankfurt am Main, dass eine Bank für unbefugte Abhebungen mit einergestohlenen Debitkarte haftet, wenn der Kontoinhaber die Ka ...

Pauschalreisen: Mehr Rechte für Verbraucher ...

Wer eine Pauschalreise bucht, soll sich künftig noch stärker auf klare Regeln und faire Bedingungen verlassen können. DasEuropäische Parlamenthat dafür neue Vorgaben beschlossen. Sie betreffen unter anderem die Frage, wann eine Reise überhaupt ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.299
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 90


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.