InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Verkäufe im Internet: Finger weg von fremden Fotos / R+V-Infocenter: Verwendung von Bildern anderer Fotografen verletzt das Urheberrecht

ID: 1582971


(ots) - Das Auge kauft mit: Verkäufer, die ihre Ware im
Internet mit fremden Fotos schmücken, begeben sich auf gefährliches
Terrain. Wer ungefragt Bilder anderer Fotografen verwendet, verletzt
das Urheberrecht und muss mit einer teuren Abmahnung rechnen, warnt
das Infocenter der R+V Versicherung. Die Gefahr einer Entdeckung ist
groß. Mittlerweile haben sich etliche Rechtsanwälte darauf
spezialisiert, illegal genutzte Fotos im Internet aufzuspüren.

Bilder-Klau kann teuer werden

Bilder von anderen Internetseiten sind in der Regel
urheberrechtlich geschützt, selbst wenn sie nicht gekennzeichnet
sind. "Wer sie ohne Erlaubnis verwendet, begeht einen Verstoß gegen
das Urheberrecht und kann abgemahnt werden", sagt Sascha Nuß, Jurist
bei der R+V Versicherung. "Der Abgemahnte muss dann normalerweise
eine sogenannte ''strafbewehrte Unterlassungserklärung''
unterschreiben." Damit verpflichtet er sich, die Fotos nicht mehr zu
verwenden.

Hinzu kommen oft die Anwaltsgebühren, die unter Umständen mehrere
hundert Euro betragen können. Wenn der Verkäufer Pech hat, muss er
außerdem Schadenersatz zahlen. Dieser entspricht einer angemessenen
Lizenzgebühr für das Bild und wird oftmals nach der Honorarrichtlinie
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing bemessen.

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

Grundsätzlich gilt: Wer eine Abmahnung bekommt, sollte auf jeden
Fall innerhalb der gesetzten Frist reagieren. "Das Urheberrecht
greift auch, wenn sich der Verkäufer seiner Schuld nicht bewusst ist,
etwa weil ein Bekannter das Foto geschickt hat", warnt R+V-Experte
Nuß. Allerdings sollte der Verkäufer den geltend gemachten
Unterlassungsanspruch gründlich prüfen, bevor er die
Unterlassungserklärung unterschreibt.

Nur eigene Fotos ins Internet stellen




Das R+V-Infocenter rät deshalb, auf Nummer sicher zu gehen und nur
eigene Fotos zu verwenden - auch wenn sie nicht so professionell
aussehen wie die der Hersteller. Dafür wirken sie authentischer und
zeigen tatsächlich die Ware, die dann auch beim Käufer landet.
Verkäufer, die unbedingt ein bestimmtes Bild verwenden möchten,
sollten vorher schriftlich um Erlaubnis fragen. Dann kann der Urheber
entscheiden, ob er mit der Veröffentlichung einverstanden ist.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Rückblick auf das Fruchtsaft-Jahr 2017 / Qualität punktet bei den Verbrauchern: Premiumsäfte klar im Trend
Ex-WTO-Chef Pascal Lamy rät Europäern, sich gegen Handelskrieg mit Amerika zu wappnen (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.02.2018 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1582971
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Wiesbaden


Telefon:

Kategorie:

Handel


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 54 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verkäufe im Internet: Finger weg von fremden Fotos / R+V-Infocenter: Verwendung von Bildern anderer Fotografen verletzt das Urheberrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wohnung: Noch Gast oder schon Untermieter? ...

Jeder darf in seiner Wohnung Besuch empfangen - grundsätzlich so oft und so viel er möchte. Erst wenn die Gäste länger als sechs Wochen bleiben, ändert sich die rechtliche Lage. Dann muss der Vermieter eingebunden werden, erklärt das Infocenter ...

Auch Radfahrer können Punkte in Flensburg bekommen ...

Schnellüber die rote Ampel gefahren - dafür können auch Radfahrer einen Punkt im Flensburger Fahreignungsregister kassieren. Der Führerschein ist noch auf Probe? Dann können die Folgen noch drastischer sein. Darauf macht das Infocenter der R+V-V ...

Urlaubsfotos der Kinder posten: ja oder nein? ...

Am Strand oder am Pool, beim Wandern oder beim Eis essen: Viele Eltern teilen gerne Urlaubsfotos ihrer Kinderüber Messengerdienst oder Soziale Medien. Das ist jedoch nicht ohne Risiko, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Die Fotos könnten in ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 50


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.