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NDR Verwaltungsratsvorsitzende Kerssenbrock: "KEF Forderungen missachten Gebot der Staatsferne"

ID: 1580914


(ots) - Im Rahmen einer Klausurtagung des NDR
Verwaltungsrats übte dessen Vorsitzende, Dr. Dagmar Gräfin
Kerssenbrock, am Donnerstag (15. Februar) in Hamburg deutliche Kritik
an der Stellungnahme der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs
der Rundfunkanstalten (KEF) zum Bericht von ARD, ZDF und
Deutschlandradio über "Auftrag und Strukturoptimierung des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Die KEF war von den Bundesländern
um eine Stellungnahme zu dem Bericht vom September 2017 gebeten
worden. Inhaltlich entspreche sie den Äußerungen einiger
Ministerpräsidenten, die die Vorschläge der ARD zur Einsparung von
951 Millionen Euro bis 2028 als finanziell zu gering bewertet und
Einschnitte in das Programm gefordert hatten.

Dr. Dagmar Gräfin Kerssenbrock: "Die Stellungnahme der KEF
kollidiert unmittelbar mit den Aufgaben und Befugnissen der
Kommission. Sie kann nicht die Programmautonomie der
Rundfunkanstalten bestätigen und gleichzeitig der Politik
Empfehlungen zum Eingriff in die Kernprodukte der Sender geben. Damit
verlässt die KEF ihre gebotene Position der Staatsferne und fordert
die Länder zu Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag bei der konkreten
Beauftragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen auf."

Um dem Wunsch der Politik nach Beitragsstabilität in den kommenden
Jahren zu genügen, erwarte die KEF jenseits sachlicher Anforderungen
an den Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks größere
Einschnitte beim "Kernprodukt" der Sendeanstalten, so Kerssenbrock
weiter. Die KEF fordere eine grundlegende Strukturreform, "die über
die Optimierung administrativer Prozesse hinausgeht", wie zum
Beispiel eine stärkere Verzahnung von Programminhalten der
Landesrundfunkanstalten.

"Die KEF beurteilt nicht die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
der Rundfunkanstalten, sie versucht ausschließlich einen Weg für die




politische Vorgabe der Beitragsstabilität zu finden", sagte
Kerssenbrock. Für eine relative Beitragsstabilität mit
Teuerungsausgleich und die Sicherstellung der Programmautonomie der
Rundfunkanstalten seien auch andere Wege denkbar, wie zum Beispiel
feste Budgets für die Sender und eine Indexierung bei der Ermittlung
des Finanzbedarfs.

Kerssenbrock: "Ob und wie die Rundfunkanstalten mit ihren
Programmen ihren Auftrag zur Information einer Gesellschaft
ausfüllen, wird jedoch allein durch die Rundfunk- und Verwaltungsräte
der Rundfunkanstalten bewertet. Dazu gehört auch die Einschätzung des
Personalaufwandes, um die erforderliche Qualität sicherzustellen."
Die KEF fordere erneut einen weiteren Abbau von Arbeitsplätzen und
erkenne den seit Jahren betriebenen Personalabbau der Anstalten nicht
wirklich an. Die massiven Stellenstreichungen der vergangenen Jahre
führten nach Kerssenbrocks Auffassung schon jetzt zu einer Minderung
der Programmqualität aufgrund von Stress und Arbeitsüberlastung. "Das
Programm wird von Menschen gemacht. Die Behauptung, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk zu viel Geld für Personal und zu wenig
für Programm ausgibt, ist schlichtweg falsch. Mit dem Personalabbau
muss auch einmal Schluss sein, wenn nicht die Programmqualität
darunter leiden soll."

Insgesamt haben die ARD-Anstalten von 1993 bis 2014 etwa 4.200
Arbeitsplätze abgebaut, das sind 17 Prozent aller Planstellen - bis
2020 sollen weitere 700 Arbeitsplätze entfallen. Allein der NDR hat
seit Anfang der 90-er Jahre 708 Arbeitsplätze oder 17,2 Prozent
seiner Planstellen sozialverträglich abgebaut: 1993 gab es insgesamt
4.109 Vollzeitstellen, im Jahr 2017 waren es noch 3.401 Stellen. Auch
bei seiner mittelbaren Beteiligung, der Studio Hamburg Gruppe, sind
von 2012 bis 2017 insgesamt 106 Arbeitsplätze abgebaut worden.

Kerssenbrock wies darauf hin, dass die Programmangebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausschließlich der
staatsfernen Gremienkontrolle unterliegen, wie das
Bundesverfassungsgericht in seinem ZDF-Urteil deutlich hervorgehoben
habe: "Die Gremien beurteilen die Programmangebote der
Rundfunkanstalten, gleichen sie mit dem Funktionsauftrag für die
Gesellschaft ab und setzen den entsprechenden finanziellen Bedarf in
den Wirtschaftsplänen fest." Die KEF könne und dürfe nur beurteilen,
ob dies nach Kriterien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
erfolge. Diese Kontrolle dürfe sich nicht auf die Vernünftigkeit oder
Zweckmäßigkeit der jeweiligen Programmentscheidungen der
Rundfunkanstalten beziehen, sondern allein darauf, ob sie sich im
Rahmen des rechtlich definierten Rundfunkauftrags hielten. Hinzu
komme die Prüfung, ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete
Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist. Bei dieser
Kontrolle handele es sich nicht um eine politische, sondern um eine
fachliche Aufgabe, so das Bundesverfassungsgericht.



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Datum: 15.02.2018 - 11:13 Uhr
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