Digitalkonzerne - eine Gefahr für die Demokratie? / Udo Di Fabio zu Gast bei "Precht" im ZDF (FOTO)
(ots) -
Ob Teenager oder US-Präsident: Die Welt kommuniziert ohne
Unterlass über Twitter, Facebook und Co. Wer aber kontrolliert unser
Dasein: Die Digitalkonzerne oder doch immer noch der einzelne Mensch?
Sind die Menschen noch Herr über sich und ihre Daten? Wer
kontrolliert ihr Dasein? Darüber spricht Richard David Precht in der
Sendung "Precht: Betreutes Leben - Wie uns Google, Facebook & Co.
beherrschen" am Sonntag, 4. Februar 2018, 0.00 Uhr, mit Udo Di Fabio,
ehemals Richter am Bundesverfassungsgericht.
In fast allen Lebensbereichen verlassen sich die Menschen auf
digitale Anwendungen, die inzwischen nicht nur unverzichtbar sind,
sondern auch immer intelligenter werden. Welche Auswirkungen hat dies
auf die Art zu leben? Vieles muss nicht mehr selbst beurteilt, nicht
mehr selbst entschieden werden. Die Menschen scheinen verwoben mit
einem digitalen Netz aus Prävention und Bevormundung, so Precht, dem
wir uns aus Bequemlichkeit gerne überlassen. "Verlernen wir auf
diesem Wege unsere Gesellschaftsfähigkeit?", fragt der Moderator und
Philosoph in seiner Sendung. Und weiter: "Opfern wir unser
demokratisches Bewusstsein und überantworten uns der digitalen
Verheißung, dass es für jedes Problem eine Lösung gibt?" Der Geist
der Aufklärung scheine verflogen zu sein, so Precht, freiheitliche
Selbstbestimmung sei in dieser komplexen Welt scheinbar zu
anstrengend geworden.
Immerhin: Die Europäische Union will nach jahrelangen
Verhandlungen eine Verordnung verabschieden, die das
Persönlichkeitsrecht in der digitalen Welt gewährleisten soll. Doch
vieles, was in der realen Welt geregelt werden konnte, scheint in der
digitalen nicht so leicht zu definieren zu sein. Auch greift manche
regionale Verordnung zu kurz, wenn die digitalen Global Player ihren
Sitz außerhalb der EU haben.
Richard David Prechts Gast Udo Di Fabio hat sich als
Rechtsprofessor mit den Phänomenen der digitalen Welt intensiv
beschäftigt und kennt die juristischen Probleme. Er mahnt an, dass es
hier nicht um gesetzliche Spitzfindigkeiten, sondern um nichts
Geringeres als die Wahrung des Grundgesetzes gehe.
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Datum: 31.01.2018 - 10:58 Uhr
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