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BDZV verwundertüber Verfassungsbeschwerde des NDR

ID: 1575232


(ots) - "Wir sind verwundert, dass der Norddeutsche
Rundfunk (NDR) Verfassungsbeschwerde gegen das Tagesschau-App-Urteil
eingereicht hat. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung
hierzu bereits die Grundrechte der Rundfunk- und der Pressefreiheit
sorgsam abgewogen - mit dem Ergebnis, dass das Verbot presseähnlicher
Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Schutz
der Presse verfassungsrechtlich geboten ist." Dies erklärte heute
Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV), in Berlin.

Wie gestern Abend bekannt wurde, hat der NDR am 22. Januar 2018
beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur Tagesschau-App eingereicht, das auf
Grundlage einer entsprechenden Verweisung des Bundesgerichtshofes
ergangen war.

Der Bundesgerichtshof (BGH) habe in seinem Urteil vom 30. April
2015 rechtskräftig entschieden, dass der öffentlich-rechtliche
Rundfunk das im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Verbot
nicht-sendungsbezogener presseähnlicher Telemedienangebote beachten
müsse, so der Hauptgeschäftsführer des BDZV. Diese dürften nicht
textdominiert sein, sondern müssten ihren Schwerpunkt in einer
hörfunk- oder fernsehähnlichen Gestaltung haben.

Anlass des gesamten Verfahrens war eine gemeinsame Klage, die acht
Zeitungsverlage 2011 bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln
gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR
eingereicht hatten. Sie wehrten sich damit gegen die textdominante
Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne jeglichen Sendungsbezug.
Die Kläger geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus:
"Frankfurter Allgemeine Zeitung", Süddeutsche Zeitung", "Die Welt",
"Westdeutsche Allgemeine Zeitung", "Kölner Stadt-Anzeiger",
"Rheinische Post", "Ruhr Nachrichten" und "Flensburger Tageblatt".





"Wir brauchen eine neue politische und verfassungsrechtliche
Debatte darüber, welche Aufgaben der öffentlich-rechtliche Rundfunk
im digitalen Zeitalter in Zukunft hat und wo er mit seinen Angeboten
eine Gefahr für die Pressevielfalt darstellt", so Wolff abschließend.



Pressekontakt:
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay(at)bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 30.01.2018 - 14:01 Uhr
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