InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Lawinenwarnung - Ihr Recht als Urlauber

ID: 1572819

ARAG Expertenüber die Rechte von Urlaubern bei Lawinengefahr


(IINews) - Manche Alpenorte in Österreich und der Schweiz versinken unter Schneemassen. In Südtirol musste ein Hotel wegen eines Lawinenabgangs evakuiert werden. Trotz Wetterbesserungen halten Experten spontane Lawinen weiterhin für möglich. Auch in den bayerischen Alpen sind in den vergangenen Tagen mehrere Menschen durch Lawinen verschüttet worden. Tourengeher und Offpiste-Skifahrer sollten also größte Vorsicht walten lassen. Darüber hinaus kann es zu Störungen im Urlaubsablauf kommen. ARAG Experten erläutern die Rechte der Urlauber.



Nur Gefahrenstufe 5 ist höhere Gewalt

Wintersportler, die wegen der Lawinengefahr zum Rumsitzen verurteilt sind, haben nur dann eine Chance auf Rückerstattung der Reisekosten, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, zum Beispiel wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde. Dies entschied das Amtsgericht Herne schon vor einigen Jahren, und so ist es seitdem allgemein anerkannte Rechtspraxis (AG Herne, Az.: 2 C 175/99).



Anreise ist unmöglich

Kommen Reisende wegen gesperrter Straßen gar nicht erst zum Urlaubsort, können sie den Urlaub stornieren. Sind nachweisbar alle Zufahrtsstraßen blockiert, bekommen Urlauber ihren Reisepreis zurück. Um das zu beweisen, sollten sich Urlauber Zeitungsberichte oder Meldungen aus dem Internet aufbewahren, raten ARAG Experten. Schlechte Karten haben allerdings Urlauber, wenn sie für den Skiurlaub privat ein Zimmer in einer Pension oder eine Ferienwohnung gebucht haben. Bei einer Privatbuchung liegt Mietrecht vor und der angemietete Wohnraum muss bezahlt werden, unabhängig davon, ob dieser genutzt wird oder nicht.



Abreise kann sich verzögern

In der Vergangenheit waren des Öfteren schon Grenzübergänge zwischen den Alpenländern Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und Italien gesperrt. Bei dem einen oder anderen Wintersportler kann das zu einer unfreiwilligen Verlängerung des Urlaubs führen. Da die meisten Skireisen mit eigener Anreise gebucht werden, haben Veranstalter in der Regel nicht die Pflicht, Kunden nach Hause zu befördern. Eingeschneite Urlauber können also nicht darauf pochen, mit dem Hubschrauber ausgeflogen zu werden, wenn alle Straßen gesperrt sind. Veranstalter von Busreisen müssen die Urlauber zwar wieder nach Hause transportieren - aber erst, sobald die Straßen frei sind. So lange müssen sich betroffene Urlauber also gedulden und unter Umständen entstehende Kosten für zusätzliche Übernachtungen und Verpflegung selbst tragen.







Download des Textes unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Traumstraßen in Norwegen
Europcar Global Driver Services
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.01.2018 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1572819
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 62 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Lawinenwarnung - Ihr Recht als Urlauber
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wenn Freizeit krank macht ...

"Leisure Sickness"- auf Deutsch auch als"Freizeitkrankheit"bezeichnet - klingt zunächst wie ein Widerspruch in sich. Schließlich verbinden wir freie Tage oder Urlaube mit Erholung, Entspannung und Regeneration. Doch für viele M ...

90 Jahre ARAG: Fokus Rechtsschutz aktueller denn je ...

Die ARAG Versicherung feiert ihr 90-jähriges Bestehen. Am 24. August 1935 gründete der Oberhausener Notar und Unternehmer Heinrich Faßbender in Düsseldorf die ARAG mit einer revolutionären Idee:"Jeder soll sein Recht durchsetzen können - u ...

ARAG, stimmt das? ...

Es gibt eine Entschädigung, wenn sich ein Flug wegen Personalmangels bei der Gepäckabfertigung verspätetDie ARAG Experten sagen dazu"Jein". Es kommt, wie so oft in der Rechtsprechung, auf den Einzelfall an. Fakt ist: Kommt es zu einer Fl ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.273
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 41


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.