Tegel-Gutachter: Offenhaltung allenfalls theoretisch möglich
(ots) -
Sperrfrist: 16.01.2018 14:00
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Der Senat darf zur Zeit nichts tun, um den Flughafen Tegel
dauerhaft offen zu halten und damit den Volksentscheid umzusetzen. Zu
diesem Schluss kommt der als neutraler Gutachter vom Senat
eingesetzte frühere Bundesverwaltungsrichter Stefan Paetow. Sein
72-seitiges Gutachten wurde heute im Senat beraten.
Offen gehalten werden könnte Tegel nur, wenn sich alle drei
Gesellschafter Berlin, Brandenburg und der Bund einig wären, die
gemeinsame Landesplanung zu ändern, heißt es in dem Gutachten, das
dem rbb vorliegt. Dazu sind derzeit weder Brandenburg noch der Bund
bereit.
Wollten alle drei Gesellschafter wider Erwarten doch die
Offenhaltung Tegels, müssten sie nachweisen, dass die Kapazität des
BER auch mit allen Erweiterungen zu niedrig wäre. Gelänge dieser
Nachweis nicht, wäre eine Änderung der Landesplanung rechtswidrig.
Alternativ bliebe dem Senat nur ein Weg: Berlin könnte einseitig
die gemeinsame Landesplanung kündigen. Allerdings würde die Kündigung
erst frühestens 2022 wirksam. Nach bisheriger BER-Terminplanung zu
spät, weil er 2020 eröffnen soll und dann ein halbes Jahr später
Tegel schließen müsste.
In jedem Fall wäre laut Paetow beim Versuch einer Offenhaltung
eine Welle von Klagen von Umweltverbänden, Gemeinden und
Privatpersonen zu erwarten, die jahrelange Verzögerungen mit sich
brächten.
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