InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Feuerwerk zum Jahreswechsel: erhöhtes Risiko - auch für Silvester-Muffel / R+V-Infocenter: Verursacher haftet nicht immer

ID: 1565688


(ots) - Silvester ist ein Fest für Feuerwerk-Fans -
allerdings mit Kehrseite: Jahr für Jahr gibt es in dieser Nacht in
Deutschland mehrere Tausend Schäden durch Raketen und Böller. Und
nicht immer können die Verursacher zur Verantwortung gezogen werden.
Denn zum Jahreswechsel gelten besondere Regeln. Darauf macht das
Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Verursacher haftet nicht immer

Rund 100 Millionen Euro geben die Deutschen jedes Jahr für
Feuerwerkskörper aus. Auf die damit verbundenen Gefahren kann sich
jeder einstellen. "An Silvester ist Böllern erlaubt und üblich", sagt
Torge Brüning, Brandschutzexperte beim Infocenter der R+V
Versicherung. "Wer einem Feuerwerk zuschaut, muss sich also im Klaren
sein, dass das allgemeine Risiko höher ist als sonst." Das hat auch
der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung so festgelegt. Aber auch
für Silvester-Muffel bedeutet der 31. Dezember: Die Gefahr eines
Schadens, etwa am eigenen Haus, ist größer als sonst - doch im
Schadenfall haftet der Verursacher nicht immer. Ein Freifahrtschein
für Feuerwerker ist das allerdings nicht.

Schutzmaßnahmen treffen

Wer Feuerwerkskörper zündet, muss Schutzmaßnahmen ergreifen. Dazu
gehört beispielsweise, dass er die Sicherheitshinweise des
Herstellers einhält und den Ort des Feuerwerks sorgfältig auswählt.
"Besonders wichtig ist ein ausreichender Abstand zu leicht brennbaren
Materialien", so R+V-Experte Brüning. In der Nähe von norddeutschen
Reetdachgebäuden oder Fachwerkhäusern gilt zudem oft ein komplettes
Feuerwerksverbot.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters

- Zuschauer eines Feuerwerks schützen sich am besten durch einen
möglichst großen Sicherheitsabstand zur Zündstelle.
- Der teure Wollmantel sollte in der Silvesternacht lieber im
Schrank bleiben. Der Funkenflug macht schnell hässliche




Brandlöcher.
- Auch Zuhause kann und sollte jeder vorbeugen, etwa indem er den
Balkon leerräumt, alle Fenster und Türen schließt und den Balkon
kurz vor dem Schlafengehen noch einmal kontrolliert. Denn eine
verirrte Rakete kann ausreichen, um einen schweren Brand zu
verursachen.
- Auch Mülltonnen stehen schnell in Flammen, wenn jemand
Feuerwerkskörper entzündet und hineinsteckt. Deshalb ist es
ratsam, sie fest zu verschießen und rechtzeitig aus der
Gefahrenzone zu bringen - am besten schon zwei oder drei Tage
vor Silvester.
- Vorsicht im Umgang mit Blindgängern: Die können auch noch Tage
nach Silvester explodieren. Deshalb sollten sie auf keinen Fall
zweimal gezündet werden.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  10 Jahre
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.12.2017 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1565688
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Wiesbaden


Telefon:

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 130 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Feuerwerk zum Jahreswechsel: erhöhtes Risiko - auch für Silvester-Muffel / R+V-Infocenter: Verursacher haftet nicht immer
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten ...

Erst dieÖlmassage, dann das Sonnenbad: Was nach Erholung klingt, kann zu schmerzhaften Hautreaktionen führen. Denn bestimmte ätherische Öle machen die Haut empfindlicher für UV-Strahlung. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.Vors ...

Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall? ...

Schnell per App entsperren und losfahren: Leih-E-Scooter sind besonders bei jungen Menschen beliebt. Doch Minderjährige dürfen die Roller der Sharing-Anbieter in der Regel nicht nutzen. Wer es über den Zugang von Eltern, Geschwistern oder Freunden ...

Tabuthema"Mental Load"- Familien unter Dauerdruck ...

Wissen Sie, was"Mental Load"bedeutet? Das ist sowas wie unsichtbare Denkarbeit, Planung, Organisation, also alles, was nötig ist, um den Alltag in einer Familie zu managen. Aus vielen Kleinigkeiten kann ganz schnell eine große mentale Bel ...

Alle Meldungen von R+V Infocenter



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.300
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 62


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.