BGA begrüßt neuen Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce
(ots) - "Mit dem E-Commerce-Kaufmann steht nun erstmals ein
maßgeschneiderter dualer Ausbildungsberuf für den Vertrieb von Waren
und Dienstleistungen über das Internet zur Verfügung. Der Beruf
schafft eine solide und breite Basis für den Fachkräftenachwuchs im
zukunftsträchtigen Online-Markt. Das neue Berufsbild trägt dem
rasanten Wachstum im E-Commerce Rechnung und gibt auch dem B2B-Handel
neue Möglichkeiten für die Gewinnung und Ausbildung qualifizierten
Personals." Dies erklärt Dr. Holger Bingmann, Präsident des
Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA),
heute in Berlin anlässlich der Verkündung der Verordnung über die
Berufsausbildung zum Kaufmann und zur Kauffrau im E-Commerce.
"Der E-Commerce-Kaufmann ist ein wichtiger Meilenstein im dualen
Berufsbildungssystem Deutschlands. Mit ihm ist es gelungen, einen
völlig neuen, branchenübergreifenden, modernen Beruf für digitale
Geschäftsmodelle zu konzipieren. Die Akteure der dualen Berufsbildung
aus Verbänden, Gewerkschaften, Kammern und öffentlicher Hand haben
damit erneut bewiesen, dass das duale Berufsbildungssystem auf die
veränderten Anforderungen des Arbeitsmarktes flexibel reagieren
kann", so Bingmann weiter. Der BGA war im Ordnungsverfahren mit zwei
Sachverständigen beteiligt.
"Die Länder sind nun gefordert, die sachliche und personelle
Infrastruktur für den Unterricht an den Berufsschulen zu schaffen.
Wir unterstützen sie dabei gern", so Bingmann abschließend. Ab August
2018 kann der neue Beruf auch in Betrieben des Großhandels
ausgebildet werden, sofern diese einen Online-Vertriebskanal nutzen.
Mit der heutigen Verkündung der Verordnung können ab sofort auch
Ausbildungsverträge bei den Industrie- und Handelskammern eingetragen
werden.
Die Initiative für einen besonderen E-Commerce-Beruf kam schon
2012 aus dem klassischen Versandhandel und führte 2016 zu einer
gemeinsamen, branchenübergreifenden Initiative unter Beteiligung des
BGA.
53, Berlin, 18. Dezember 2017
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Datum: 18.12.2017 - 11:04 Uhr
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