(Korrektur: Bundesamt für Migration: Kosten für Asylklagen verdoppelt 04.12.2017, 01:00 Uhr)
(ots) -
Bitte beachten Sie die Korrektur der Zahl der Entscheidungen im 4.
Absatz: "In den ersten sieben Monaten fällte das BAMF mehr als
444.000 Entscheidungen..."
Es folgt der korrigierte Text:
Klagen von Asylbewerbern haben das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg in diesem Jahr bereits fast 20
Millionen Euro gekostet. Nach Informationen des Radiosenders NDR Info
haben sich die Kosten damit im Vergleich zum gesamten Vorjahr schon
nahezu verdoppelt.
Im ersten Halbjahr 2017 ist auch die Zahl der Klagen gegen
Asylentscheidungen des BAMF deutlich angestiegen. Etwa jeder vierte
Asylbewerber war dabei vor Gericht erfolgreich, deutlich mehr als
noch 2016.
Bis zum 21. November habe das Bundesamt 19.093.259 Euro für
Gerichtskosten in Asylangelegenheiten ausgegeben, heißt es in der
Antwort des BAMF auf Fragen von NDR Info. Die Ausgaben für 2017
liegen damit schon jetzt 7,8 Millionen Euro über den Gesamtkosten von
2016.
Für die Kostenexplosion sind im Wesentlichen zwei Entwicklungen
verantwortlich: Immer mehr Menschen klagen gegen ihren Asylbescheid -
und immer mehr sind dabei erfolgreich, das zeigen die vorläufigen
Zahlen für dieses Jahr. In den ersten sieben Monaten fällte das BAMF
mehr als 444.000 Entscheidungen, gegen fast jede zweite zogen
Asylbewerber vor Gericht. Zum Vergleich: 2016 wurde nur gegen jeden
vierten Bescheid geklagt. Verliert das BAMF, muss es die
Gerichtskosten tragen. Und: Von Januar bis Juli 2017 gaben die
deutschen Gerichte mehr als jedem vierten Kläger Recht. Im gesamten
Vorjahr war dies nur bei etwas mehr als jedem zehnten Kläger der
Fall.
Der Sprecher des Verwaltungsgerichts Hannover, Burkhard Lange,
erklärt sich das so: " Mit dem hohen Output der Entscheidungen hat
die Bearbeitungssorgfalt beim BAMF etwas nachgelassen." So war in
Hannover jedes zweite Asyl-Eilverfahren erfolgreich. Die meisten
Erfolge der Kläger seien dabei auf Formfehler des BAMF
zurückgegangen, so Lange.
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Datum: 04.12.2017 - 10:21 Uhr
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