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TÜV Rheinland: Spielzeug mit allen Sinnen kaufen / Verarbeitung lässt sich kontrollieren / Auf Warnhinweise und unabhängige Prüfzeichen achten / Altersgerecht kaufen (VIDEO)

ID: 1554709


(ots) -
Egal ob Kuscheltier oder Baukasten, Puzzle oder Puppe,
Elektronikspielzeug oder Modellauto: Über drei Milliarden Euro haben
die Menschen in Deutschland 2016 für den Spielzeugkauf ausgegeben.
Tendenz der vergangenen Jahre: steigend. Am häufigsten wird Spielzeug
nach Angaben des Branchenverbandes BVS für Weihnachten gekauft (28
Prozent) gefolgt vom Kindergeburtstag. Doch auch wenn Spielzeuge der
Mode unterworfen sind und neue technische Raffinessen oder Spielideen
entwickelt werden, bleibt eines gleich: Verbraucher sollten beim
Einkauf nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Qualität,
Verarbeitung, Spielwert und die Sicherheit achten. Das empfehlen die
Fachleute von TÜV Rheinland, die mit eigenen Prüflaboren in Asien,
Amerika und Europa zu den weltweit führenden Prüfinstituten für
Spielzeug weltweit gehören.

Wichtige Regeln beim Spielzeugkauf beachten

Besonders wichtig ist es nach Erfahrung der Experten in punkto
Sicherheit, nur aus Quellen zu kaufen, die einem bekannt sind, und
die Verarbeitung zu kontrollieren. Speziell bei Spielzeug für Kinder
unter 3 Jahren gelten zudem strenge Vorschriften. Spielzeuge, die
nicht für diese Altersgruppe geeignet sind, müssen eigens mit einem
Warnhinweis gekennzeichnet sein. Dies dient beispielsweise dem Schutz
vor verschluckbaren Kleinteilen. Rolf Ohlsen, Fachmann für
Spielzeugprüfung bei TÜV Rheinland in Nürnberg: "Spielzeug wird von
kleinen Kindern nicht nur dafür genutzt, wozu es gedacht ist. Babys
und Kleinkinder nehmen Spielzeuge gern in den Mund. Wenn Spielwaren
auffällig riechen, lädt das nicht zum Kauf ein. Gestank gefällt
Kindern genauso wenig wie Erwachsenen. Zudem könnten Schadstoffe
enthalten sein."

Vor dem Kauf hilft es, alle Sinne zu nutzen. Ohlsen: "Scharfe
Ecken und Kanten oder lockere Teile sind nicht nur ärgerlich, sondern




können gefährlich werden." Bei Spielzeug, das Geräusche oder Musik
macht, unbedingt auch die Lautstärke kontrollieren. Vor allem bei
Babys und Kleinkinder können laute Spielzeuge zu Schäden am Gehör
führen. Für den Fall von Reklamationen, müssen Hersteller oder
Importeur auf der Verpackung oder dem Produkt genannt sein. Fehlt
dieser oder sind Beschreibungen und Hinweise nicht in deutscher
Sprache verfasst, heißt es generell: Finger weg.

Zusätzliche Prüfzeichen geben Orientierung

Orientierung beim Kauf bieten zudem verschiedene Prüfzeichen von
unabhängigen Prüforganisationen. Dazu zählen das GS-Zeichen für
"geprüfte Sicherheit" oder spezielle Zeichen von TÜV Rheinland für
Schadstoffprüfungen sowie das Zeichen LGA tested Quality (Sicherheit,
Gebrauchstauglichkeit). Solche Prüfzeichen werden ausschließlich nach
bestandener Kontrolle im Prüflabor vergeben. Darüber hinaus werden
die Herstellungsbetriebe einer genauen Qualitätskontrolle durch
Inspektoren unterzogen. Die Zeichen stellen also eine zusätzliche,
freiwillige Kontrolle dar, die über die Kontrollen des Herstellers
selbst hinausgehen. Bei den Prüfungen werden vielfältige
Sicherheitsaspekte einschließlich beispielsweise der elektrischen
Sicherheit oder möglichen Schadstoffen kontrolliert. Auch mechanische
Kontrollen oder Entflammbarkeitsprüfungen für Plüschtiere gehören
dazu.

Hinweis für Internetseiten und alle Redaktionen:

Auf den Presseseiten von TÜV Rheinland unter www.tuv.com/presse
finden sich Video- und Audiomaterial kostenfrei zum Download,
Bildmaterial sowie Hintergrundinformationen zur Verwendung für
redaktionelle Zwecke und weitergehende Berichterstattung.



Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 09 11/6 55 - 42 30
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse

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Datum: 23.11.2017 - 11:00 Uhr
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