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Kollision mit Fasan, Wildschwein oder Wolf: Bei Autounfällen kommt es auf die Tierart an / R+V-Infocenter: Versicherungsvertrag checken

ID: 1551692


(ots) - Mit Tempo 100 auf der Landstraße und plötzlich
springt ein Reh vors Auto: Zusammenstöße mit Tieren gehören besonders
im Herbst zu den häufigsten Autounfällen. Ob die Kfz-Versicherung den
Schaden übernimmt, hängt von der Art des Tieres ab - und vom
Versicherungsvertrag. Darauf macht das Infocenter der R+V
Versicherung aufmerksam.

Teilkasko übernimmt Schäden durch Haarwild

Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein
zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner
Teilkaskoversicherung erstattet. "Unfälle mit diesem sogenannten
Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt", erklärt Karl Walter,
Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Dazu gehören alle Tiere, die unter
das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.

Blick in die Police gibt Sicherheit

Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus. Nicht
generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und
exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen
Deutschlands heimisch geworden sind. "Damit die Versicherung auch bei
Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist
ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf ''Tiere
aller Art''", so R+V-Experte Walter. Ein Blick in die Police verrät
Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn
Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der
Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen,
ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen - falls das Tier
noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- So schwer es Autofahrern fällt: Möglichst nicht ausweichen, wenn
ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen




Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der
Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit
größer als bei einem Zusammenstoß.
- Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine
Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit ihnen der
Hintermann nicht auffährt.
- Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu
Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung
abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres.
- Wichtig zu wissen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für
Schäden durch ein Tier am eigenen Fahrzeug nicht auf - sie ist
für Schäden bei anderen zuständig und zahlt beispielsweise die
kaputte Leitplanke oder das abgeknickte Verkehrsschild.
- Bei einem Unfall mit einem Tier immer die Polizei anrufen und
tote Tiere auf keinen Fall mitnehmen.

Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes

- Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild,
Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild
- Feldhase, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier
- Wildkatze, Luchs, Fuchs
- Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs
- Fischotter, Seehund

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 15.11.2017 - 12:25 Uhr
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