InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1546170

Berufsunfähigkeit/Schönheitsreparatur/Arbeitslosengeld


(IINews) - Keine ärztliche Schweigepflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall auch ohne konkreten Verdacht prüfen darf, ob der Versicherte bei Vertragsabschluss richtige und vollständige Angaben gemacht hat. Liegt hingegen ein konkreter Verdacht vor, darf der Versicherer sogar vom Patienten verlangen, dass dieser seinen Arzt von der Schweigepflicht entbindet. Werden dabei Erkrankungen entdeckt, die bei Vertragsabschluss nicht wahrheitsgemäß offengelegt wurden, kann der Versicherer auch Jahre später vom Vertrag zurücktreten und eine Rente verweigern, auch wenn jahrelang Beiträge gezahlt wurden (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 289/14).



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/versicherung-und-sicherheit/





Schönheitsreparaturen nicht mehr auf Kosten der Mieter?

Klauseln in Mietverträgen, die Mieter verpflichten, die Kosten für Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sind nach Auffassung des Landgerichts (LG) Berlin auch dann wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam, wenn die Wohnung renoviert übergeben wurde.

In einem konkreten Fall zog ein Mieter nach 14 Jahren aus seiner Wohnung aus, ohne sie vorher zu renovieren. Die Vermieterin forderte daraufhin Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen in Höhe von 3.700 Euro. Doch vor dem LG zog sie den Kürzeren. Schönheitsreparaturen können laut dem Urteil nur mit einem angemessenen Ausgleich verlangt werden. Und der gehört klar erkennbar in den Mietvertrag (Landgericht Berlin, Az.: 67 S 7/17). Für unrenoviert übergebene Wohnungen entschied der Bundesgerichtshof (BGH) nach Auskunft von ARAG Experten bereits im März 2015, dass eine formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist (Az.: VIII ZR 185/14).







Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/





Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden

Macht das Jobcenter nachweislich Fehler und wird daraufhin zu viel Hartz IV gezahlt, muss der Empfänger das Geld nach Auskunft der ARAG Experten nicht unbedingt zurückzahlen. In einem konkreten Fall erhielt ein Mann versehentlich einen Monat länger das Arbeitslosengeld II in Höhe von 1.140 Euro als ursprünglich bewilligt worden war. Der Mann hatte vorher einen Antrag auf Verlängerung seiner Bezüge gestellt und war davon ausgegangen, dass dieser Antrag erfolgreich war. Doch das Jobcenter hatte noch gar nicht über eine Weitergewährung entschieden. Es lag lediglich ein Irrtum vor. Pech für das Amt, der Mann durfte das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld behalten (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  lekker Energie ist zum sechsten Mal in Folge fairster Gasversorger
ARAG Verbrauchertipps
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.10.2017 - 13:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1546170
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 58 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Elternängste: Medien, Schule, Zukunftsangst ...

Eltern wollen alles richtig machen: Sicherheit geben, Chancen eröffnen, Werte vermitteln. Doch eine aktuelle Studie der Körber Stiftung zeigt, dass viele an ihre Grenzen stoßen. 79 Prozent fühlen sich im Alltag belastet, jede dritte Mutter sogar ...

Alltag auf dem Campus: Das müssen Erstis wissen ...

Runddrei Millionen Studierendeschlagen im Herbst ein neues Kapitel auf: Und das findet auf dem Campus statt. Der Wechsel von der Schule an die Hochschule bedeutet für Studis einen großen Schritt in die Eigenverantwortung. Hochschulen erleichtern de ...

ARAG, stimmt das? ...

Ein zerrissenes Testament ist nicht gültigStimmt. Denn mit dem eindeutigen Zerreißen eines Testaments in der Mitte ist das Dokument vernichtet und der Erblasser gibt zu verstehen, dass er es widerrufen will. Daran ändert laut ARAG Experten auch di ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.276
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 53


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.