InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden

ID: 1546127


(LifePR) - Macht das Jobcenter nachweislich Fehler und wird daraufhin zu viel Hartz IV gezahlt, muss der Empfänger das Geld nach Auskunft der ARAG Experten nicht unbedingt zurückzahlen. In einem konkreten Fall erhielt ein Mann versehentlich einen Monat länger das Arbeitslosengeld II in Höhe von 1.140 Euro als ursprünglich bewilligt worden war. Der Mann hatte vorher einen Antrag auf Verlängerung seiner Bezüge gestellt und war davon ausgegangen, dass dieser Antrag erfolgreich war. Doch das Jobcenter hatte noch gar nicht über eine Weitergewährung entschieden. Es lag lediglich ein Irrtum vor. Pech für das Amt, der Mann durfte das zu viel gezahlte Arbeitslosengeld behalten (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 35 AS 1879/14).




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Service und Leistung garantiert Bilendo und Universum Inkasso vermeiden Stress beim Forderungseinzug
Schönheitsreparaturen nicht mehr auf Kosten der Mieter-
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 30.10.2017 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1546127
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Finanzen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 56 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Zu viel gezahltes Arbeitslosengeld muss nicht zurückgezahlt werden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unterhalt ab 18: Wann Eltern weiter zahlen müssen ...

Beendet die Volljährigkeit den Unterhaltsanspruch automatisch?Mit Erreichen der Volljährigkeit ändern sich zwar die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt dadurch jedoch nicht automatisch. Maßgeblich ist laut AR ...

Geblitzt im Urlaub: Was erwartet Verbraucher? ...

Was ist zu tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt?Jan Kemperdiek: Den Bescheid sollte man keinesfalls ignorieren. Verkehrsverstöße können auch über Ländergrenzen hinweg verfolgt und vollstreckt werden ...

Wenn Katzen vor Gericht landen ...

Können Katzen vererbt werden?Ja. Gehört zur Erbmasse ein Tier, muss der Alleinerbe nach Auskunft der ARAG Experten auch für dessen Unterhalt und die entstehenden Kosten aufkommen. So wurde eine Erbin zweier Katzen mit den Tierheim-Kosten belastet, ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.303
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 157


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.