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Deutscher Verbraucherschutzring e.V.: Anleger-Anwälte bereiten nach Berliner Entschädigungsurteilen

ID: 154441

Falschaussagen haben sich nicht ausgezahlt


(IINews) - Erfurt/Jena/Berlin (19.1.2010). Das neue Jahr fängt gut an, zumindest für einige der geschädigten Anleger der Phoenix-Kapitaldienst GmbH. Nachdem die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) im Dezember des vergangenen Jahres von dem zuständigen Berliner Gericht in mehreren Fällen zur Zahlung der vollständigen gesetzlichen Entschädigungssumme an geschädigte Phoenix-Anleger verurteilt wurde, haben nun Rechtsanwälte des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) vorbereitende Maßnahmen zur Pfändung der EdW-Konten in Höhe der "ausgeurteilten" Beträge in die Wege geleitet.

"Es handelt sich bei den Vorpfändungen der EdW-Konten aus den inzwischen vorliegenden vollstreckbaren Ausfertigungen der zwei Berliner Urteile um eine Sicherungsmaßnahme für die Anleger", erklärt Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des DVS. Es sei aber auch für die geschädigten Phoenix-Anleger ein deutliches Zeichen, dass sie sich nicht mehr von der EdW hinhalten oder gar mit Falschaussagen abspeisen lassen müssten.

Besonders empört zeigt sich die DVS-Geschäftsführerin auch über die Aussage des EdW-Sprechers Ingo Möser "grundsätzlich messe man den Urteilen keine große Bedeutung bei." "So kann man Gerichtsurteile und Richter auch herabwürdigen", beurteilt die DVS-Geschäftsführerin diese Aussage. Darüber hinaus habe die EdW geschädigten Anlegern bei Anrufen erklärt, dass die Urteile nicht, wie der DVS in einem Rundschreiben an seine Mitglieder mitgeteilt habe, vollstreckbar seien. "Dies ist eine klare Falschauskunft, die nun widerlegt und ihre Folgen für die EdW haben wird", so Lunderstedt-Georgi.

Dies sieht auch Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Gründer und Vorstand des Deutschen Verbraucherschutzrings so. "Das Vertrauen der Anleger in die EdW ist nachhaltig zerstört. Die EdW-Verantwortlichen sollten endlich begreifen, dass sie den betrogenen Phoenix-Anlegern nicht einfach Falschauskünfte erteilen können, um sich so vor weiteren gerichtlichen Inanspruchnahmen der Anleger zu schützen. Für den Finanzplatz Deutschland ist eine derartige Informationspolitik, für die letzten Endes Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verantwortlich ist, ausgesprochen fatal", so Rechtsanwalt Beyer.






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Datum: 20.01.2010 - 15:30 Uhr
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Kategorie:

Finanzen


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