InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Nordseeküste: Freier Zugang für Bürger

ID: 1534110


(LifePR) - Zahlreiche Gemeinden an der Nordseeküste erheben von Badenden, Sonnenanbetern, Spaziergängern und Urlaubern Gebühren für die Nutzung ihrer Strände. Möglicherweise verstoßen viele dieser Gebühren gegen die grundgesetzlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit und das Bundesnaturschutzgesetz. Das könnte die Konsequenz aus einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BverwG) sein. Hintergrund des Verfahrens war ein Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten der eingezäunten und von ihr gepflegten Strände. Die Inanspruchnahme nahezu des gesamten neun Kilometer langen Strandes sei unverhältnismäßig, entschieden die Leipziger Richter. Die Kläger dürfen nach dem Urteil nun weite Teile des Strands ganzjährig kostenfrei besuchen. Die Tatsache, dass die Gemeinde den Strand sauber halte und immer wieder Sand aufschütte, reiche als Begründung nicht aus, um an fast dem gesamten Küstenabschnitt eine Eintrittsgebühr zu erheben, argumentierten die Richter. Das ist laut ARAG Experten nur an solchen Abschnitten rechtens, an denen Gemeinden etwa mit Kiosken, Umkleidekabinen und Toiletten für eine höhere Badequalität sorgen. Weitere Gemeinden müssen jetzt prüfen, ob die von ihnen erhobenen Strandgebühren den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Mehr zum Thema unter: http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/




Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Klassiker: Mittelmeerkreuzfahrten 
Brückentage 2018: So holen Sie aus Ihrem Urlaub das Maximum heraus!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 26.09.2017 - 15:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1534110
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Düsseldorf


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 57 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nordseeküste: Freier Zugang für Bürger
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Heckenschnitt im Frühling: Was erlaubt ist–und was nicht ...

Wann ist der Heckenschnitt erlaubt und wann verboten?Grundsätzlich regelt Paragraf 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes bundesweit einheitlich, dass Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und sonstige Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. Se ...

Online-Krankschreibung: Wann eine Kündigung möglich ist ...

Fristlose Kündigung wegen Online-KrankschreibungArbeitnehmer, die eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne echten Arztkontakt einreichen, müssen unter Umständen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In einem konkreten F ...

Online-Krankschreibung: Wann eine Kündigung möglich ist ...

Fristlose Kündigung wegen Online-KrankschreibungArbeitnehmer, die eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ohne echten Arztkontakt einreichen, müssen unter Umständen mit einer fristlosen Kündigung rechnen. In einem konkreten F ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.290
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 40


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.