Verbot von Heizölanlagen in Hochwasser-Regionen - Flüssiggasversorger PROGAS begrüßt Gesetzesänderung
(IINews) - Der Wirbelsturm "Irma" stürzte Florida und die angrenzenden Regionen ins Chaos. Hohe Sturmfluten sorgten in den Küstengebieten des US-Bundesstaates für gewaltige Überschwemmungen. Zwar erscheint diese Katastrophe weit weg, doch auch Deutschland bleibt vor Hochwasser nicht verschont. Ein großes Problem stellen dabei ölbetriebene Heizanlagen dar. Austretendes Heizöl verursacht fast 70 Prozent der Gebäudeschäden und ist zudem umweltschädlich. Zu Beginn des kommenden Jahres wird eine weitere Gesetzesänderung in Kraft treten, welches Heizölanlagen in hochwassergefährdeten Gebieten verbietet.
"Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn besonders Heizölanlagen stellen in bedrohten Gebieten eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar", erklärt Christian Osthof, Marketingleiter von PROGAS, einem der führenden Flüssiggasversorger in Deutschland. Flüssiggas sei hier eine gute Alternative. Es verbrenne fast rückstandslos, schade der Umwelt nicht und dürfe sogar in Natur- und Wasserschutzgebieten eingesetzt werden. "Deshalb muss besonders in diesen Gegenden die Verbreitung von Flüssiggasanlagen gestärkt werden", so Osthof.
Zuletzt hatte im Juli dieses Jahres Tief "Alfred" Überschwemmungen in Niedersachen und im Harz ausgelöst. Vier Jahre zuvor gab es ein gewaltiges Hochwasser in Bayern. Dabei waren besonders der Chiemgau und der Landkreis Stendal betroffen. Dort wurde nach dem Dammbruch der Elbe der Katastrophenfall ausgerufen. PROGAS startete damals eine Hilfsaktion. Das Unternehmen schaffte es die Flüssiggasbehälter Tausender Kunden wieder einsatzbereit zu machen. "Bei Heizöl wäre dies nicht so einfach gewesen. Besonders deshalb begrüßt PROGAS die kommende Gesetzesänderung und plädiert für einen Ausbau von Flüssiggasanlagen in hochwassergefährdeten Gebieten", sagt Osthof.
Themen in diesem Fachartikel:
progas
fl-ssiggas
umweltschonend
energietr-ger
sauber
umweltfreundlich
propan
butan
co2
starkregen
dauerregen
berflutungen
hochwasser
hochwassergebiete
heiz-l
heizanlagen
mobil
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Unternehmen PROGAS vertreibt die Flüssiggase Propan und Butan an private und gewerbliche Kunden sowie an öffentliche Einrichtungen. Bundesweit beliefert PROGAS seine Kunden zuverlässig mit Flüssiggas nach DIN 51622. Der Flüssiggasversorger beschäftigt 300 Mitarbeiter und hat ein flächendeckendes Vertriebsnetz mit sieben Verkaufsgebieten errichtet. Als Ansprechpartner vor Ort beraten und unterstützen PROGAS-Fachberater und Verkaufsingenieure fachlich fundiert Kunden und Interessenten. Auf Wunsch plant und errichtet das Dortmunder Unternehmen die Flüssiggasanlage bis zum Gaszähler und übernimmt die komplette Verantwortung für die Anlage und die Energieversorgung.
Zilla Medienagentur GmbH
Matthias Sassenberg
Kronprinzenstraße 72
44135 Dortmund
info(at)zilla.de
02 31/22 24 46 0
http://www.zilla.de
Datum: 20.09.2017 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1531878
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian Osthof
Stadt:
Dortmund
Telefon: 02 31/54 98-0
Kategorie:
Energie & Umwelt
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 73 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Verbot von Heizölanlagen in Hochwasser-Regionen - Flüssiggasversorger PROGAS begrüßt Gesetzesänderung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
PROGAS GmbH& Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).