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Privacy Shield:Über 100 US-Unternehmen haben sich verpflichtet

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(PresseBox) - ikanischen Partner zertifiziert sind (https://www.privacyshield.gov/list).
Das US-Handelsministerium überwacht und prüft aktiv, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Zurzeit überprüft es die Datenschutzvorschriften von weiteren 190 Unternehmen, die in die Liste aufgenommen werden wollen. Zusätzliche 250 Unternehmen haben mit dem Zertifizierungsprozess begonnen.
Die Unternehmen müssen bestätigen, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Halten Unternehmen diese Regeln in der Praxis nicht ein, müssen sie mit Sanktionen und der Streichung von der Liste rechnen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen.
Ob das Privacy Shield aber die rechtlichen Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt, bleibt unter Juristen sehr umstritten. Dennoch kann man sich nach aktueller Rechtslage darauf verlassen: Hat das US-Unternehmen, mit dem man personenbezogene Daten austauschen möchte, nach dem Privacy Shield zertifiziert, ist die Datenübermittlung zulässig.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/






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Datum: 15.08.2017 - 11:39 Uhr
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