InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Reiserecht auf Fahrt mit Autoreisezug nicht anwendbar

ID: 1514431


(LifePR) - u und seine Tochter eine Fahrt mit dem Autoreisezug von Villach in Österreich nach Edirne in der Türkei hin und zurück. Bei Vertragsschluss erfolgte ein Hinweis auf die Beförderungsbedingungen der Reiseveranstalterin. Dort ist unter Punkt 11 c bestimmt: "Bei unvorhersehbaren Ereignissen höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Streckensperrung, behördliche Maßnahmen o.ä.) oder nicht zurechenbaren Handlungen Dritter (Einbruchsdiebstahl in Waggons und Fahrzeuge, Vandalismus, o.ä.) sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz oder Rückzahlung des Fahrpreises gegen (die Reiseveranstalterin) ausgeschlossen."  Während der Hinreise wurden zahlreiche Pkws im Autoreisezug von unbekannten Tätern aufgebrochen und diverse Gegenstände entwendet. Als dies in den Morgenstunden des 09.07.2015 bemerkt wurde, wurde der Zug angehalten. Die Aufnahme der Diebstahlsdelikte durch die örtlich zuständige Polizei dauerte zwölf Stunden. Der Kläger begehrt von der Reiseveranstalterin eine Minderung des Preises um 50%, außerdem verlangt er 600 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Die Sache landete vor Gericht ? allerdings ohne Erfolg für den Kläger. Das AG München wies die Klage ab, denn dem Vertrag handele es sich um keinen Reisevertrag. Gegenstand des Vertrags sei nur die Personen- und Sachbeförderung gewesen, aber gerade nicht ein über die Beförderung hinausgehender Erfolg, wie es eine Reise voraussetze. Ein Anspruch auf Zahlung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bestehe nicht, denn es fehle an einer Vorschrift, die im Rahmen des Werk- und Frachtrechts einen Ersatz für immaterielle Schäden vorsieht. Der Gesetzgeber habe sich bewusst dafür entschieden, einen Anspruch wegen immaterieller Schäden nur im Ausnahmefall vorzusehen. Auch ein Anspruch auf Minderung des Beförderungsentgelts bestehe nicht. Die bloße Verspätung einer Werkleistung könne keinen Mangel begründen. Insgesamt hatte die Klage daher keinen Erfolg, so die ARAG Experten (AG München, AZ.: 132 C 9692/16).






Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Reiserecht auf Fahrt mit Autoreisezug nicht anwendbar Flittern und feiern im JW Marriott Venice Resort & Spa
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 26.07.2017 - 09:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1514431
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

26.07.2017 (lifePR) - Auf die Beförderung mit einem Autoreisezug ist in der Regel kein Reiserecht an


Telefon:

Kategorie:

Urlaub & Reisen


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 63 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Reiserecht auf Fahrt mit Autoreisezug nicht anwendbar
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Tierische Fälle vor Gericht ...

Wenn vermeintlich harmlose Situationen plötzlich rechtliche Folgen haben, lohnt es, genauer hinzuschauen. Wer haftet nach einem Unfall im Streichelzoo? Wer trägt das Risiko, wenn ein Tier beim Einschläfern die Ärztin verletzt? Und dürfen Städte ...

Tierische Fälle vor Gericht ...

Umgerannt im Streichelzoo: Wer trägt das Risiko?In einem Tierpark betrat eine Urlauberin das Streichelgehege mit afrikanischen Zwergziegen. Dort wurde sie von einer Ziege umgerannt und verletzte sich so schwer am Knie, dass eine Operation und eine l ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Nachbar darf Zufahrt zur Garage verweigern +++Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn bekommt das Gru ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.297
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 160


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.