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Rösler und die Kopfpauschale

ID: 150741

Die Ergebnisse der letzten Gesundheitsreform waren die Ergebnisse einer großen Koalition. Ein Kompromiss der beiden großen Volksparteien Deutschlands, die „eigentlich“ in der Gesundheitspolitik sehr unterschiedliche Ansichten vertreten.


(IINews) - So favorisierte die SPD stets eine Bürgerversicherung.

Bei der Bürgerversicherung wir der Kreis derer die versicherungspflichtig sind, auf alle Bürger ausgeweitet. Es wären also auch Selbständige und Beamte erfasst. Ein weiteres Merkmal ist, dass alle Einkünfte für die Berechnung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen würden. Bisher wird „nur“ das Arbeitseinkommen betrachtet, nicht aber Kapitaleinnahmen oder Einkünfte aus Vermietungen.

Grundsätzlich wäre ein Fortfahren des Nebeneinanders von privater und gesetzlicher Versicherung durch die Festsetzunge einer Beitragsbemessungsgrenze möglich.



Die Unionsparteien hielten die Einführung einer Kopfpauschale für die bessere Lösung. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler greift dieses Konzept nun wieder auf, nennt es nur zum Teil anders – solidarische Gesundheitsprämie.



Bei der Gesundheitsprämie soll jeder Versicherte (nicht Kinder und Jugendliche unter 18) einen festgesetzten gleichen Betrag bezahlen. Wer diesen Betrag nicht leisten kann, soll einen Zuschuss beantragen können.

Jeder Versicherte! Das bedeutet, auch bisher kostenfrei mitversicherte Ehepartner und Kinder über 18, auch wenn diese noch in der Ausbildung sind. Somit ist wohl auch davon auszugehen, dass die studentische Krankenversicherung wie sie derzeit besteht, nicht mehr weitergeführt werden wird.

Nach den derzeitigen Vorschlägen zu urteilen, dürfte die geplante Gesundheitsprämie mit ca. 110 EURO pro Versicherten starten, wobei max. 7% des Einkommens nicht überschritten werden sollen. Auch bei diesem Konzept werden Einkommen aus Kapital und Miteinkünfte betrachtet. Die Gesundheitsprämie würde sich wohl nur auf die Krankenversicherung beziehen. Ob für Krankentagegeld extra gezahlt werden muss, ist noch nicht erkennbar.



Für die Arbeitgeberseite soll ein fester Beitragssatz von 6,5% gelten der fixiert ist. Sollten die Kassen mit dem Geld nicht zurecht kommen, wird dieser Beitragssatz nicht verändert. Sollten also Beitragserhöhung nötig sein, müsste die Gesundheitsprämie erhöht werden. Das bedeutet auch, dass sämtliche Beitragserhöhungen in der Zukunft voll von den Versicherten zu tragen sind.







Bundesgesundheitsminister Rösler bekommt viel Kritik zur Gesundheitsprämie zu hören.



Ein Kritikpunkt ist z.B. die Finanzierung der Zuschüsse. Bei einer Gesundheitsprämie von annähernd 110 EURO ist zu erwarten, dass der Staat Zuschüsse in Höhe von 35 Milliarden EURO im Jahr zu berappen hat. (So berechnet von der BARMER Ersatzkasse.) Auch Christian Wulff gab an („Handelsblatt“ 02.01.10), dass derart hohe Steuerzuschüsse kritisch geprüft werden müssen. Derartig hohe Steuerzuschüsse seinen derzeit nicht möglich. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass auf diesen Wege zu viele Bürger zu Bittstellern gemacht werden.



Rösler winkt ab, spricht von einer schrittweisen Einführung. Ziel ist eine einkommensunabhängige Gesundheitsprämie mit steuerfinanziertem Ausgleich. Das wäre der richtige Weg.



Bei der letzten Gesundheitsreform wurde häufig kritisiert, dass nur immer die Einnahmeseite und kaum die Ausgabenseite betrachtet wird. Weiter, dass systemimmanente Probleme überhaupt nicht mit einbezogen werden. Bei der Diskussion über die Gesundheitsprämie werden diese Kritikpunkte wohl wieder zu hören sein.



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Bereitgestellt von Benutzer: leistungssicher
Datum: 10.01.2010 - 10:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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