InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

ARAG Verbrauchertipps

ID: 1506022

Gewerbesteuer/Erbschaft/Kreisverkehr


(IINews) - Rentenberater ist kein Freiberufler

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass das Berufsbild eines selbstständigen Rentenberaters nicht mit dem eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes zu vergleichen ist. Damit unterliegen die Einkünfte für solch eine Tätigkeit der Gewerbesteuer. In einem konkreten Fall machte sich eine Spezialistin in den Rechtsgebieten "Gesetzliche Rentenversicherung" und "Versorgungsausgleichsrecht" selbstständig. Zudem verfügte sie über eine Erlaubnis, fremde Rechtsangelegenheiten in ihrem Sachbereich sogar gerichtlich zu regeln. In ihren Augen war ihre Tätigkeit damit vergleichbar mit der eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes, die als freiberuflich anerkannt sind und damit keiner Gewerbesteuer unterliegen. Doch laut ARAG Experten ist die Ausbildung der Rentenberaterin zwar durch eine hochgradige Spezialisierung gekennzeichnet. Dennoch ist ihr Aufgabenbereich, in dem sie tätig werden darf, sehr begrenzt und daher nicht mit Katalogberufen wie Rechtswanwalt oder Steuerberater vergleichbar (Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 2 K 3950/14 G, nicht rechtskräftig).



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/





Jobcenter darf Erbschaft nicht zurückfodern

Das Jobcenter ist manchmal nicht zimperlich: Obwohl es erst zwölf Jahre alt war und gerade seinen Vater verloren hatte, sollte das Mädchen rund 20.000 Euro an das Jobcenter zurückzahlen. Der Grund: Ihr Vater, der eine Zeit lang Hartz-IV-Leistungen bezogen hatte, hatte ihr 35.000 Euro hinterlassen, nicht zuletzt dank der Erbschaft einer verstorbenen Tante. Das Jobcenter sah die Zwölfjährige daraufhin in der Pflicht, als Erbin ersatzweise die dem Vater gewährten Hartz-IV-Leistungen zurückzuzahlen. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Vermögenszuwachs erst nach Ende des Hartz-IV-Bezugs erfolgt sei, so dass das Jobcenter gar keinen Anspruch auf eine Rückzahlung hatte (Sozialgericht Heilbronn, Az.: S 3 AS 682/15, nicht rechtskräftig).







Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/ehe-und-familie/





Radfahrer haben im Kreisverkehr nicht immer Vorfahrt

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Radler im Kreisverkehr auf den Radwegen, die den Kreis umschließen, Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen haben. Doch es gibt Ausnahmen. Zunächst einmal muss es sich um einen echten Kreisverkehr handeln, also eine Rundstraße mit einer Mittelinsel und der entsprechenden Beschilderung. Ansonsten gilt rechts vor links. Zudem kann die Vorfahrt der Radfahrer durch eigene Verkehrzeichen untergeordnet geregelt werden. Dann müssen sie warten. Ebenso wie Fahrzeuge, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt gewähren müssen. Wer aus dem Kreis herausfahren will, muss den Blinker setzen bzw. als Radler das entsprechende Handzeichen geben.



Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Amazon  Bestseller-Rang ist irreführend
Privatanleger setzen auf Zukunftsmarkt
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.06.2017 - 12:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1506022
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 57 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"ARAG Verbrauchertipps
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Viel Rauch um nichts? ...

Wenn die Luft qualmtDer Nachbar, der unter ihm wohnte, rauchte mindestens eine Packung Zigaretten am Tag - sowohl auf dem Balkon als auch in der Wohnung. Fenster und Balkontüren standen daher im Sommer ständig weit offen. Dadurch zog der Rauch perm ...

Krank im Urlaub? Gut versichert verreisen ...

Die Koffer sind gepackt, die Unterkunft ist gebucht und die Vorfreude groß. Endlich Urlaub! Doch was ist, wenn ein Magen-Darm-Infekt, ein Seeigel-Stachel oder gar ein Unfall die Erholung durchkreuzen? Gerade ein medizinischer Notfall kann im Ausland ...

ARAG Recht schnell... ...

+++ Airline muss verspätete Passagiere mitnehmen +++Wer mit gültigem Ticket rechtzeitig am Flughafen ist, darf nicht automatisch zurückgelassen werden. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, in dem eine fünfköpfige Reisegruppe, die tr ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.270
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 30


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.