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Pfeiffer/Bareiß: Energiewende hält Einzug in die Städte

ID: 1505002


(ots) - Bundestag verabschiedet Mieterstromgesetz

Mieter werden künftig stärker durch die sogenannten
Mieterstrommodelle gefördert. Der Bundestag wird das
Mieterstromgesetz am morgigen Mittwoch in 2. und 3. Lesung
abschließend beraten. Hierzu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Joachim
Pfeiffer und der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Thomas Bareiß:

Joachim Pfeiffer: "Es ist richtig und wichtig, die Mieter stärker
an der Energiewende teilhaben zu lassen. Wir begrüßen deshalb die nun
erzielte Einigung zur Förderung von Mieterstrom. Dabei hat die Union
durchgesetzt, dass der Gesamtausbau bei jährlich 500 Megawatt
gedeckelt wird. Denn es gilt, die Kosten im Blick zu halten. Oberstes
Ziel muss der Einstieg in den Ausstieg aus der EEG-Förderung sein.
Statt der bisherigen Subventionierung muss der Ausbau der
erneuerbaren Energien künftig stärker markt- und
wettbewerbsorientiert vorangetrieben werden. Hiefür sind die 2016
eingeführten Ausschreibungen ein erster wichtiger Schritt."

Thomas Bareiß: "Mit dem Mieterstromgesetz bringen wir die
Energiewende in die Städte. Künftig können auch Mieter und Eigentümer
von Wohnungen von der Energiewende profitieren. Die Solarenergie kann
damit ihr Potenzial auch in den Städten entfalten. Auch diese
Förderung wird von den Stromverbrauchern finanziert. Daher ist es
richtig, dass wir mit einem Zubaudeckel von 500 Megawatt jährlich die
Kosten begrenzen, die bei EEG-Förderung und Netzentgelten entstehen.
Zudem werden wir 2019 die Mieterstromregelung überprüfen, um mögliche
Überförderungen und Negativeffekte zu vermeiden."

Hintergrund:

Bereits 2016 haben sich die Koalitionsparteien im Rahmen der
Beratungen zur EEG-Novelle darauf geeinigt, die sogenannten




Mieterstrommodelle stärker zu fördern, um auch Mieter an der
EEG-Förderung zu beteiligen. Nach geltender Rechtslage bietet
Mieterstrom bereits heute aufgrund seiner Befreiung von Netzentgelten
und anderen Umlagen einen Preisvorteil gegenüber dem Fremdbezug von
Strom. Allerdings reicht dieser nicht aus, um die sogenannten
Mieterstrommodelle attraktiv zu machen. Das soll mit dem nun
vorliegenden Gesetzesentwurf geändert werden, der vorsieht, dass die
Höhe der Vergütung je nach Anlagengröße zwischen 2,2 und 3,8 Cent
pro Kilowattstunde liegt."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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Datum: 28.06.2017 - 13:21 Uhr
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