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Zwischenstopp mit Wohnmobil:Übernachten erlaubt, campieren nicht / R+V-Infocenter: Wann und wo ein erholsamer Zwischenstopp erlaubt ist

ID: 1501507


(ots) - Nach Lust und Laune die Welt erkunden: Wer mit
dem Wohnmobil unterwegs ist, träumt von der großen Freiheit. Doch was
passiert, wenn die Urlauber nach langer Fahrt plötzlich die Müdigkeit
überkommt? Dürfen sie dann einfach anhalten, parken und im Fahrzeug
übernachten? Das R+V-Infocenter informiert, wann und wo ein
erholsamer Zwischenstopp erlaubt ist.

Wenn den Urlaubern auf der Wohnmobil-Tour die Augen zufallen und
kein Stell- oder Campingplatz in der Nähe ist, bleibt ihnen oft nur
die Übernachtung am Straßenrand. Das ist auch grundsätzlich erlaubt.
"Camper brauchen in Deutschland nicht extra einen Stellplatz
aufsuchen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. "Sie
können ihr Wohnmobil oder ihren Wohnwagen überall dort parken, wo es
laut Straßenverkehrsordnung erlaubt ist, zum Beispiel auf einem
öffentlichen Parkstreifen."

Übernachten im Camper: maximal 10 Stunden

Dabei gibt es jedoch Einschränkungen. "Die Fahrzeuge dürfen nur
bis zu 10 Stunden an einer Stelle stehen bleiben", sagt Karl Walter.
Wer mehrmals hintereinander an derselben Stelle nächtigt oder das
Fahrzeug nach einem Ausflug wieder auf demselben öffentlichen
Parkstreifen abstellt, muss hingegen mit einer Strafe rechnen.

Auch "richtiges" Campieren ist verboten. "Wer Tisch, Stühle, Grill
oder gar ein Zelt aufbaut, braucht eine Genehmigung oder muss auf
einen Campingplatz ausweichen", so R+V-Experte Walter. Mit
Einverständnis des Besitzers ist Campen auch auf privatem Grund
gestattet. Vorsicht ist bei Naturschutzgebieten geboten: Wer hier
übernachten möchte, sollte sich zuvor über die landesrechtlichen
Bestimmungen informieren. Ansonsten drohen Strafen von mehreren
hundert Euro.

Autobahnparkplätze: Vorrang für Lkws

Grundsätzlich können Camper auch auf Autobahn-Raststätten




übernachten. Allerdings dürfen die Fahrzeuge nicht auf
Lkw-Parkflächen stehen. Diese Plätze sind Berufskraftfahrern
vorbehalten. Oft gibt es in der Nähe von Autobahnen aber private
Autohöfe, die nicht so überfüllt sind.

Andere Länder, andere Regelungen

Wenn Wohnmobil-Besitzer ins Ausland fahren, sollten sie beim
"wilden" Übernachten vorsichtig sein. Denn die Regelungen sind in
vielen Ländern deutlich anders als in Deutschland. "Oft ist es
strafbar, außerhalb von Campingplätzen im Wohnmobil oder Wohnwagen zu
übernachten", sagt R+V-Experte Walter. Er rät deshalb, sich vor der
Fahrt gut über die Gepflogenheiten zu informieren oder
vorsichtshalber immer Campingplätze anzufahren.

www.infocenter.ruv.de



Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
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Datum: 20.06.2017 - 11:00 Uhr
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