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Die Gebäudeversicherung: Wichtige Informationen zur kalten Jahreszeit

ID: 150062

Was ist zu tun, damit die Gebäudeversicherung im Winter auch ein verlässlicher Schutz bleibt?


(IINews) - Es ist Winter und ziemlich frostig. Nach den Feiertagen nutzen viele die Gelegenheit für einige Tage in den Schnee zu fahren und die Ski umzuschnallen. Was ist aber in der Abwesenheit mit dem Wohnhaus? Was passiert, wenn in dieser Zeit die Heizung oder die Heizungsrohre einen Schaden nehmen? Ein Hauseigentümer hat sich auf einen Rechtsstreit mit seiner Gebäudeversicherung eingelassen, da diese sich geweigert hat, einen Frostschaden zu regulieren.

Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html

Der Bundesgerichtshof hat sich der Sache angenommen und geurteilt: Ein Hauseigentümer muss nicht zwingend alle drei Tage den Zustand seiner Heizungsanlage im Winter kontrollieren. Nach der Ansicht des Gerichts ist diese Kontrolle individuell zu betrachten, je nachdem wie alt die Heizung ist und in welchem Zustand diese sich befindet.

Starker Schneefall sorgt in einigen Bundesländern immer wieder für Chaos. Erst beim Tauwetter sind Schäden an Wohngebäuden ersichtlich, die der tonnenschweren Belastung durch den Schnee nicht standgehalten haben. In vielen Wänden sind Risse entstanden. Auf den Kosten für Renovierung oder im schlimmsten Fall einen Neubau bleibt der Hauseigentümer in der Regel selber sitzen, denn Schäden durch Schneedruck sind in der Gebäudeversicherung nicht abgedeckt.

Ausnahmen gibt es aber trotzdem. Über eine Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann, wird der Versicherungsschutz auf Schäden durch Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch und eben auch Schneedruck und Lawinen ausgedehnt. Steht das Haus allerdings in einer Hochwassergefährdeten Region, muss die Versicherung im Einzelfall prüfen, ob der Versicherungsschutz gewährt wird.

Ebenso sind die Hauseigentümer in den neuen Bundesländern abgesichert, die noch eine Police aus der DDR-Zeit haben. In diesen Versicherungen sind Schneedruck und Überschwemmungen mit abgesichert.





Bildquelle: Uschi Dreiucker, www.pixelio.de

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Datum: 07.01.2010 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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